Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 35-13 |
| Titel: | Köln Stadt, Bürgermeister und Rat contra Köln Erzstift, [Ernst Herzog von Bayern] Kurfürst von; Stellungnahme zu Verhaftung Gerhard Ellerborns, Beschwerde wegen Mißachtung der städtischen Rechte hinsichtlich des Hohen Gerichts |
| Entstehungszeitraum: | 1593 - 1594 |
| Darin: | Vollmacht der Antragsteller bzw. Kläger für den Bürgermeister Johann Hardenradt (Hardenrath) und den Syndicus der Stadt Köln Dr. iur. Wilhelm Hackstein zur Übergabe eines Paritionsinstruments (Kaiserlicher Befehl, beschlagnahmtes Schreiben an [Ernst Herzog von Bayern] Kurfürst von Köln herauszugeben) 1594 10 22 (Ausfertigung), fol. 435r-436v |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Köln Stadt, Bürgermeister und Rat |
| Beklagter/Antragsgegner: | Köln Erzstift, [Ernst Herzog von Bayern] Kurfürst von |
| Gegenstand - Beschreibung: | Antragsteller beziehen sich auf ein kaiserliches Schreiben um Bericht an den Kurfürsten von Köln wegen einer Beschwerde Johann Ellerborns aus Aachen. Ellerborn hatte vorgebracht, Antragsteller hätten seinen Bruder Gerhard verhaftet und an das Hohe Gericht in Köln überstellt, ohne ihn anzuhören. Die Verhaftung hänge mit den Stadtunruhen in Aachen zusammen; in diesem Zusammenhang sei ein Verfahren vor dem Kaiser rechtshängig. Antragsteller geben zu, Gerhard Ellerborn auf Antrag des Aachener Rats wegen Landfriedensbruchs und Straßenräuberei verhaftet zu haben. Später habe aber auch [Wilhelm V.] Herzog von Jülich[-Kleve-Berg] Vorwürfe gegen Ellerborn erhoben. Seine Überstellung habe nichts mit den Aachener Unruhen zu tun. Antragsteller bzw. Kläger beschuldigen Beklagten, das Hohe Gericht in Köln in einem Befehlsschreiben als "kurfürstlich" bezeichnet zu haben, obwohl es sich um ein Reichsgericht handle. Darüber hinaus habe Beklagter mit seinem Befehl die Rechte der Antragsteller bzw. Kläger verletzt, die allein die Befehlsgewalt über Grefen und Schöffen des Gerichts innehätten. Da das Befehlsschreiben ein den Rechten der Antragsteller bzw. Kläger schädliches Präjudiz darstelle, hätten sie es beschlagnahmen lassen. Antragsteller bzw. Kläger bitten, ihre Rechte zu schützen. |
| Umfang: | fol. 431-436; Akten unvollständig |
|
| |
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
| |
Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1624 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
| |
URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4286821 |
| |
Social Media |
| Weiterempfehlen | |
| |