AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 35-13 Köln Stadt, Bürgermeister und Rat contra Köln Erzstift, [Ernst Herzog von Bayern] Kurfürst von; Stellungnahme zu Verhaftung Gerhard Ellerborns, Beschwerde wegen Mißachtung der städtischen Rechte hinsichtlich des Hohen Gerichts, 1593-1594 (Akt (Sammelakt, Gru

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 35-13
Titel:Köln Stadt, Bürgermeister und Rat contra Köln Erzstift, [Ernst Herzog von Bayern] Kurfürst von; Stellungnahme zu Verhaftung Gerhard Ellerborns, Beschwerde wegen Mißachtung der städtischen Rechte hinsichtlich des Hohen Gerichts
Entstehungszeitraum:1593 - 1594
Darin:Vollmacht der Antragsteller bzw. Kläger für den Bürgermeister Johann Hardenradt (Hardenrath) und den Syndicus der Stadt Köln Dr. iur. Wilhelm Hackstein zur Übergabe eines Paritionsinstruments (Kaiserlicher Befehl, beschlagnahmtes Schreiben an [Ernst Herzog von Bayern] Kurfürst von Köln herauszugeben) 1594 10 22 (Ausfertigung), fol. 435r-436v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Köln Stadt, Bürgermeister und Rat
Beklagter/Antragsgegner:Köln Erzstift, [Ernst Herzog von Bayern] Kurfürst von
Gegenstand - Beschreibung:Antragsteller beziehen sich auf ein kaiserliches Schreiben um Bericht an den Kurfürsten von Köln wegen einer Beschwerde Johann Ellerborns aus Aachen. Ellerborn hatte vorgebracht, Antragsteller hätten seinen Bruder Gerhard verhaftet und an das Hohe Gericht in Köln überstellt, ohne ihn anzuhören. Die Verhaftung hänge mit den Stadtunruhen in Aachen zusammen; in diesem Zusammenhang sei ein Verfahren vor dem Kaiser rechtshängig. Antragsteller geben zu, Gerhard Ellerborn auf Antrag des Aachener Rats wegen Landfriedensbruchs und Straßenräuberei verhaftet zu haben. Später habe aber auch [Wilhelm V.] Herzog von Jülich[-Kleve-Berg] Vorwürfe gegen Ellerborn erhoben. Seine Überstellung habe nichts mit den Aachener Unruhen zu tun. Antragsteller bzw. Kläger beschuldigen Beklagten, das Hohe Gericht in Köln in einem Befehlsschreiben als "kurfürstlich" bezeichnet zu haben, obwohl es sich um ein Reichsgericht handle. Darüber hinaus habe Beklagter mit seinem Befehl die Rechte der Antragsteller bzw. Kläger verletzt, die allein die Befehlsgewalt über Grefen und Schöffen des Gerichts innehätten. Da das Befehlsschreiben ein den Rechten der Antragsteller bzw. Kläger schädliches Präjudiz darstelle, hätten sie es beschlagnahmen lassen. Antragsteller bzw. Kläger bitten, ihre Rechte zu schützen.
Umfang:fol. 431-436; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1624
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4286821
 

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