AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 36-4 Logau, Matthias contra Cramer von Clausbruch, Heinrich von; Auseinandersetzung wegen Darlehensvereinbarung, auch wegen Beleidigung, 1598-1599 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 36-4
Titel:Logau, Matthias contra Cramer von Clausbruch, Heinrich von; Auseinandersetzung wegen Darlehensvereinbarung, auch wegen Beleidigung
Entstehungszeitraum:1598 - 1599

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Logau, Matthias, Kämmerer von Maximilian [III.] Erzherzog von Österreich
Beklagter/Antragsgegner:Cramer von Clausbruch, Heinrich von, Bürger der Stadt Leipzig
Gegenstand - Beschreibung:Kläger führt aus, mit Beklagtem über ein Darlehen zur Auslösung der verschuldeten Güter des Vaters des Klägers verhandelt zu haben. Beklagter habe einem Beauftragten des Klägers zugesagt, eine gewisse Summe bereitzustellen, wenn ihm im Gegenzug Güter des Klägers verpfändet würden. Kläger sei damit einverstanden gewesen. Später habe Beklagter die Vereinbarung geleugnet und Kläger am Kaiserhof der Lüge bezichtigt, so daß er nicht nur einen finanziellen Schaden erlitten habe, sondern auch in seiner Ehre verletzt worden sei. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagten, die Darlehensvereinbarung zu befolgen und Schadensersatz zu leisten. Gegen die forideklinatorischen Einreden des Beklagten argumentiert Kläger, Beklagter habe sich durch seine Stellungnahme implizit auf das Verfahren vor dem Kaiser eingelassen. Der Beleidigungsvorwurf müsse vor dem Kaiser verhandelt werden, da die fraglichen Aussagen am Kaiserhof gefallen seien. Beklagter weigert sich unter Hinweis auf sein Privileg de prima instantia, sich vor dem Kaiser einzulassen. Er bittet, Kläger ab- und an die Stadt Leipzig als zuständige Obrigkeit zu weisen.
Entscheidungen:Kaiserliches Schreiben um Bericht an Beklagte 1598 12 04 (Vermerk), fol. 513v; Zustellung der Stellungnahme des Beklagten an Kläger 1599 03 06 (Vermerk), fol. 505v, 507v
Umfang:fol. 501-513
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1629
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4286842
 

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