AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 39-1 Köln Erzstift, [Ernst Herzog von Bayern] Kurfürst von contra Köln Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Besetzung des Hohen Gerichts in Köln; Erlaß kaiserlicher Mandate, 1594-1607 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 39-1
Titel:Köln Erzstift, [Ernst Herzog von Bayern] Kurfürst von contra Köln Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Besetzung des Hohen Gerichts in Köln; Erlaß kaiserlicher Mandate
Entstehungszeitraum:1594 - 1607
Darin:Vertrag zwischen Hermann [IV.] Landgraf von Hessen als Verwalter des Kurfürstentums Köln sowie Domdekan, Domkapitel und Landständen des Kurfürstentums auf der einen sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Köln auf der anderen Seite 1473 [06 05], fol. 226r-233v (beglaubigte Abschrift), 16r-20v, 142rv (Auszüge, Austragsvereinbarung betreffend, beglaubigte Abschriften); Bestätigungen des Vertrags von 1473 [06 05] durch die Kurfürsten Hermann [IV. Landgraf von Hessen] 1483 [03 07], Adolf [III. von Schauenburg] 1547 01 24, Anton [von Schauenburg] 1556 10 26, Johann Gebhard [I. Graf von Mansfeld] (s.d. Fragment), Friedrich [IV. Graf von Wied] 1487 [!, 1562] [11 11], Salentin [Graf von Isenburg] 1577 [!, 1567] 12 23, Gebhard [II., Truchseß von Waldburg] 1577 12 05, Ernst [Herzog von Bayern] 1583 05 23, fol. 20v-21r und 234rv (beglaubigte Abschriften), 235r-236v (beglaubigte Abschrift), fol. 237r-238v (beglaubigte Abschrift), fol. 239rv, fol. 240r-241v, fol. 242r-243v (beglaubigte Abschrift), fol. 244r-245v (beglaubigte Abschrift), 21v-22v und 246r-247v (beglaubigte Abschriften); Bestätigung aller Verträge zwischen den Kurfürsten von Köln auf der einen sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Köln auf der anderen Seite durch Hermann [IV. Landgraf von Hessen] Kurfürst von Köln sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Köln, aus A
nlaß eines neuen Vertrags mit Wilhelm [V.] Herzog von Jülich[-Kleve-Berg] 1562 11 19 (beglaubigte Abschrift), fol. 248r-249v; Vergleich zwischen Hermann [IV. Landgraf von Hessen] Kurfürst von Köln und dem Domkapitel Köln auf der einen sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Köln auf der anderen Seite 1506 [04 25] (Auszüge, gegenseitiger Verzicht auf Verfahren vor Papst [Sixtus IV.] und Kaiser [Friedrich III.] und Bestätigung des Vertrags von 1473 [06 05] betreffend, beglaubigte Abschriften), bestätigt durch Papst Julius [II.] 1507 [04 14] (Auszug, beglaubigte Abschrift), bestätigt durch Kaiser Maximilian [I.] 1507 01 09 (Auszug, beglaubigte Abschrift), fol. 257r-260v, 301rv, 261r-263v, 264r-266v; Befehl Kaiser Karls IV. an Stadt Köln, Übergriffe auf kurfürstlich-kölnische Richter und Schöffen einzustellen 1375 [05 06] (beglaubigte Abschrift), fol. 148rv; Befehl Kaiser Maximilians [I.] an Grefen und Schöffen des Hohen Gerichts in Köln, in Rechtssachen unabhängig von Befehlen von Bürgermeister und Rat der Stadt Köln zu verfahren 1513 07 16 (beglaubigte Abschrift), fol. 152r-153v; Schutzbrief Kaiser Maximilians [I.] für Grefen und Schöffen des Hohen Gerichts in Köln 1515 08 04, fol. 40r-41v, 154r-155v (beglaubigte Abschrift); Erklärung Kaiser Maximilians [I.] (Rechtsprechung von Grefen und Schöffen des Hohen Gerichts
in Köln unabhängig von ihrem Bürgereid) 1515 08 07 (beglaubigte Abschrift), fol. 156r-157v; Privileg Kaiser Maximilians [I.] für Hermann [IV. Landgraf von Hessen] Kurfürst von Köln (Einritt in die Stadt Köln, Gerichtsbesetzung) 1516 05 05 (beglaubigte Abschrift), fol. 143r-145v; Schutzbrief Kaiser Karls V. für Grefen und Schöffen des Hohen Gerichts in Köln 1521 05 04, fol. 42r-43v; Kommissionsauftrag Kaiser Karls V. bzw. König Ferdinands an Dietrich [IV.] Graf von Manderscheid[-Schleiden] und Wilhelm [V.] Graf von Henneberg[-Schleusingen] zur Güte (Auseinandersetzung zwischen den Parteien wegen Bautätigkeit am Rhein) 1542 04 12, fol. 302r-303v (beglaubigte Abschrift); Urteil Kaiser Karls V. in Auseinandersetzung zwischen Adolf [III. von Schauenburg] Kurfürst von Köln und Stadt Köln (Darlehen, Verpfändungsurkunde 1444, Bautätigkeit am Rhein, Viehzoll) 1550 12 30 (beglaubigte Abschrift), fol. 117r-120v; Kommissionsauftrag Kaiser Karls V. an den kaiserlichen Kriegskommissar für Oberdeutschland und königlich-spanischen Statthalter in Luxemburg Johann von Lier sowie Eberhard Ruden (Auszug, Verpfändungsurkunde von 1444 und Baurechte am Rhein betreffend) 1 551 03 03 (beglaubigte Abschrift), erneuert durch Kaiser Rudolf II., Auftrag an Wolfgang [Kämmerer von Worms genannt Dalberg] Kurfürst von Mainz und Johann [VII. vo
n Schönenberg] Kurfürst von Trier 1591 03 04 (beglaubigte Abschrift), fol. 114v-116r, 122r-125v (vollständiger Text: K. 32 fol. 152r-155v, 509r-512v); Indult Kaiser Rudolfs II. für Kläger (Ausübung der Regalien vor päpstlicher Bestätigung) 1583 09 15 (beglaubigte Abschrift), fol. 335r-337v; Schiedsgerichtsurteil Kunos [II. Graf von Falkenstein] Kurfürst von Trier sowie des Meisters des Malteserordens in deutschen Landen in Auseinandersetzung zwischen Friedrich [III. Graf von Saarwerden] Kurfürst von Köln sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Köln 1377 02 16 (Auszug: Verzicht auf Verfahren vor dem Kaiser, Schöffenwahl betreffend, beglaubigte Abschrift), fol. 343r-347v; Aktenstücke aus Verfahren zwischen [Herman IV. Landgraf von Hessen] Kurfürst von Köln und Stadt Köln vor Papst (forideklinatorische Einreden der Stadt) 1498 und s.d. (beglaubigte Abschriften), fol. 250r-256v; Urteil der Rota Romana in Verfahren Köln, Hermann [IV. Landgraf von Hessen] Kurfürst von, contra Köln, Bürgermeister, Rat und Gemeinde, wegen Jurisdiktionsrechten 1504 05 29 (beglaubigte Abschrift), fol. 114rv; Reichskammergerichtliches Mandat gegen Gebhard [II. Truchseß von Waldburg] Kurfürst von Köln sowie gegen den kurfürstlich-kölnischen Amtmann Gerhard Wolfskehl, den Schultheißen Claes Braemann, den Keller Johann Schmidt sowie die Schöffe
n des kurfürstlich-kölnischen Amts Brühl (Rückgabe auf dem Gebiet der Stadt Köln gepfändeter Feldfrüchte) 1581 09 16 (mit Zustellungsbestätigung), fol. 126r-129r; Reichskammergerichtliches Mandat gegen Kläger sowie gegen die kurfürstlich-kölnischen Steuereinnehmer in Odenhausen, Niederdrees und Schwadorf Johann Blankert, Johann Philipp Rost und Johann Heinrich Schall von Bell (Rückgabe eines wegen nicht bezahlter kurfürstlich-kölnischer Landsteuer auf dem Territorium der Stadt gepfändeten Pferds) 1586 04 18, fol. 138r-141v; Vorgehen bei Einsetzung der Schöffen des Hohen Gerichts in Köln, s.d., fol. 150rv; Urfehde des Schöffen Werner Querstoltz (nach Inhaftierung durch Bürgermeister und Rat der Stadt Köln) 1423 [12 22] (beglaubigte Abschrift), fol. 338r-339v; Urfehde von Grefen und Schöffen des Hohen Gerichts in Köln (nach Ungehorsam gegenüber Bürgermeister und Rat der Stadt Köln) 1590 06 16 (beglaubigte Abschrift), fol. 340r-342v; Vollmacht der Beklagten für Syndicus der Stadt Köln Lic. iur. Adam Hülß zur Übergabe einer Duplik am Reichshofrat 1596 12 14 (Ausfertigung), fol. 188r-189v; Memorial betreffend Köln Erzstift, [Ernst Herzog von Bayern] Kurfürst von , 1602, Bitte um kaiserliches Fürbittschreiben an königlich-spanischen Statthalter in den Niederlanden wegen Handelsbeschränkungen, und Lüttich Hochstift, Bi
schof (= Köln, Ernst Herzog von Bayern Kurfürst von) contra Lüttich Hochstift, Landstände, 1602, Auseinandersetzung wegen Verteilung von Reichssteuern; Antrag auf Einsetzung einer kaiserlichen Kommission, fol. 351-352;

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Köln Erzstift, [Ernst Herzog von Bayern] Kurfürst von
Beklagter/Antragsgegner:Köln Stadt, Bürgermeister und Rat
RHR-Agenten:Kläger: Hirt, Johann (Vollmacht 1594 09 03, Ausfertigung, K. 38 fol. 274rv)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger führt aus, Beklagte hätten drei Schöffen des Hohen Gerichts in Köln die Ausübung ihres Amts verboten. Zur Begründung hätten Beklagte darauf verwiesen, die Schöffen seien keine Kölner Bürger und daher nicht für das Schöffenamt qualifiziert. Kläger argumentiert, die drei Schöffen seien bereits vor Jahren ordnungsgemäß in ihr Amt eingeführt worden und übten es seither aus. Das Recht zur Besetzung des Hohen Gerichts in Köln und damit auch der Absetzung einzelner Schöffen gehöre zu den Regalien, mit denen die Kurfürsten von Köln von Kaiser und Reich belehnt seien. Beklagte hätten keine Befehlsgewalt über die Mitglieder des Gerichts. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte, die Suspendierung der Schöffen aufzuheben und die kurfürstlichen Rechte im Zusammenhang mit dem Hohen Gericht zu beachten. Beklagte werden in einem kaiserlichen Mandat angewiesen, die Schöffen wieder in ihre Ämter einzusetzen. Darüber hinaus wird Beklagten befohlen, keine Gebote und Verbote gegenüber Mitgliedern des Gerichts auszusprechen ("secundi mandati"). Beklagte erheben forideklinatorische Einreden gegen das kaiserliche Mandat. Es gebe eine Austragsvereinbarung zwischen der Stadt und den Kurfürsten. Zudem hätten die suspendierten Schöffen gegen den Suspendierungsbescheid an das Reichskammergericht appelliert. Kläger sei
in dem Appellationsprozeß als Intervenient auf der Seite der Schöffen aufgetreten. Damit sei die Auseinandersetzung am Reichskammergericht rechtshängig. In der Sache beanspruchen Beklagte als zuständige Obrigkeit das Gebots- und Verbotsrecht über die Mitglieder des Hohen Gerichts, die stets Kölner Bürger seien. Beklagte bitten, das Mandat zu kassieren und Kläger an die Austräge oder an das Reichskammergericht zu weisen. Darüber hinaus erheben sie Parteilichkeitsvorwürfe gegen den aus kurfürstlich-kölnischen Diensten stammenden Reichshofrat Eisengrein. Kläger weist die forideklinatorischen Einreden der Beklagten zurück. Die Austragsvereinbarung sei nicht wirksam geworden und zeitlich begrenzt. Zudem seien die Austräge in Mandatssachen nicht zuständig. Das Verfahren vor dem Reichskammergericht sei ein Strafprozeß, während es vor dem Reichshofrat um eine zivilrechtliche Materie gehe. Kläger bittet, Beklagte zu der im Mandat für den Fall des Zuwiderhandelns vorgesehenen Strafzahlung zu verurteilen und ein verschärftes Mandat ausfertigen zu lassen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Bescheid an Gesandte der Beklagten (Zurückweisung des Antrags auf Suspendierung des Reichshofrats Hans Jakob Eisengrein, Zustellung mehrerer Schriftsätze der Beklagten an Kläger) 1595 03 08, fol. 86r-87v; Bericht des Reichshofrats und Referenten des Verfahrens Hans Jakob Eisengrein (Mandat gegen Beklagte 1594 08 01), s.d. (Vermerk 1596 06 25), fol. 174r-183v; Zustellung der Beschwerde der Beklagten gegen Reichshofrat Hans Jakob Eisengrein und dessen Gegendarstellung an Reichshofrat [Eberhardt] Wambolt von Umbstadt zum Referat im Reichshofrat, Befehl zur Gutachtenerstellung (Beschluß des Geheimen Rats), s.d., fol. 166r-167v; Gutachten der Reichshofräte [Eberhardt] Wambolt von Umbstadt und [Hans Jakob?] Eisengrein [?] (Zurückverweisung an Reichskammergericht), s.d. (Vermerk: 1597), fol. 184r-187v; Befehl an Agenten des Klägers, die der Parteilichkeit verdächtigten Reichshofräte zu benennen und Gründe für die Verdächtigungen anzuführen 1597 06 10 (Vermerk), fol. 349v; Zustellung der Triplik des Klägers an Beklagte 1602 04 13 (Vermerk), 1605 11 17 (Vermerk), fol. 357v und 386v, 384v
Bemerkungen:Weitere Akten K. 38; Stücke aus K. 35 in K. 38, aus K. 11 und K. 40 in K. 39 umgelegt
Umfang:fol. 1-455; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1637
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4286898
 

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