Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 39-2 |
Titel: | Köln Erzstift, [Gebhard II. Truchseß von Waldburg] Kurfürst von contra Köln Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Erhebung von Steuern und Gebühren; Erlaß eines kaiserlichen Mandats |
Entstehungszeitraum: | 1595 - 1597 |
Darin: | Reichskammergerichtliches Mandat gegen Kläger und den kurfürstlich-kölnischen Landboten in Brühl Heinrich Sentgen (Rückgabe eines wegen nicht bezahlter kurfürstlich-kölnischer Landsteuer auf dem Territorium der Stadt Köln gepfändeten Pferds) 1582 11 15, fol. 478r-480v; Reichskammergerichtliches Mandat gegen Kläger Sowie gegen die kurfürstlich-kölnischen Steuereinnehmer in Odenhausen, Niederdrees und Schwadorf Johann Blankert, Johann Philipp Rost und Johann Heinrich Schall von Bell (Rückgabe eines wegen nicht bezahlter kurfürstlich-kölnischer Landsteuer auf dem Territorium der Stadt gepfändeten Pferds) 1586 04 18, fol. 484r-487v; Reichskammergerichtliches Mandat gegen Beklagte (Rückgabe der von Geistlichen der Stadt erpreßten Steuern sowie der in diesem Zusammenhang beschlagnahmten Gegenstände) 1595 08 23, fol. 514v-520r; Zeugenaussagen zu Höhe der Gebühren für Übersetzen über den Rhein 1595 09 27, 1595 10 02, fol. 537v-539v; Vollmacht der Beklagten für den Syndicus der Stadt Köln Lic. Iur. Adam Hülß zur Übergabe forideklinatorischer Einreden am Reichshofrat 1597 02 12 (Ausfertigung), fol. 464r-465v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Köln Erzstift, [Gebhard II. Truchseß von Waldburg] Kurfürst von |
Beklagter/Antragsgegner: | Köln Stadt, Bürgermeister und Rat |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger beschuldigt Beklagte, sein Besteuerungsrecht verletzt zu haben (Verbot der Abführung von Steuern an Kläger durch auf dem Gebiet des Kurfürstentums begüterte Bürger, Steuereintreibung im Gebiet des Beklagten). Darüber hinaus sei den kurfürstlich-kölnischen Fährknechten befohlen worden, ihre Gebühren für Transporte über den Rhein zu vermindern. Kläger bittet um ein Mandat gegen Beklagte Kläger wendet sich auch an den Reichshofratspräsidenten Georg Ludwig Landgraf von Leuchtenberg sowie die Reichshofräte. Beklagte bringen forideklinatorische Einreden vor, wobei sie sich z. T. auf die in der Auseinandersetzung wegen der Suspendierung von drei Schöffen des Hohen Gerichts in Köln vorgelegten Beweismittel beziehen (Austragsvereinbarung zwischen Stadt und Kurfürstentum Köln). Darüber hinaus sei die Frage des Besteuerungsrechts auf dem Territorium der Stadt Köln am Reichskammergericht rechtshängig. In der Sache beanspruchen Beklagte das Besteuerungsrecht innerhalb des städtischen Burgbanns. Darüber hinaus seien keine Steuern erhoben worden. Mit dem Befehl an die Fährknechte hätten Beklagte auf Beschwerden betroffener Kaufleute über überhöhte Gebühren reagiert, wozu sie als zuständige Obrigkeit berechtigt und verpflichtet gewesen seien. Die Auseinandersetzung um die Schiffsgebühren sei darüber hinaus kein Tatbestan |
| d, der die Erkennung eines Mandats rechtfertige. Beklagte bitten, das Mandat zu kassieren und Kläger An die Austräge bzw. an das Reichskammergericht zu weisen. |
Umfang: | fol. 456-546; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1627 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4286899 |
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