AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 40-19 Köln Erzstift, [Ernst Herzog von Bayern] Kurfürst von contra Neuß Stadt, Bürgermeister, Schöffen und Rat; Untertanenkonflikt; Erlaß kaiserlicher Mandate, 1605-1607 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 40-19
Titel:Köln Erzstift, [Ernst Herzog von Bayern] Kurfürst von contra Neuß Stadt, Bürgermeister, Schöffen und Rat; Untertanenkonflikt; Erlaß kaiserlicher Mandate
Entstehungszeitraum:1605 - 1607
Darin:Notariatsinstrument (Zustellung des kaiserlichen Mandats 1605 12 29) 1607 01 22 (Ausfertigung), fol. 462rv

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Köln Erzstift, [Ernst Herzog von Bayern] Kurfürst von
Beklagter/Antragsgegner:Neuß Stadt, Bürgermeister, Schöffen und Rat
RHR-Agenten:Kläger: Rham, Eberhard (1605)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger führt aus, infolge der Eroberung der Stadt Neuß durch englische, schottische und niederländische Truppen seien Regierung und Verwaltung der Stadt in Unordnung geraten. Nach der Rückeroberung habe Kläger daher eine Polizeiordnung verfassen und verkünden lassen, in der auch die Wahl in den Rat und das Gerichtswesen neu geordnet worden seien. Obwohl Beklagte die Ordnung zunächst angenommen hätten, hätten sie sie kurze Zeit später für nichtig erklärt und, beispielsweise durch die Aufnahme zahlreicher Nichtkatholiken als Bürger, auf vielfältige Weise dagegen verstoßen. Kläger argumentiert, als Landesherr der Stadt Neuß zur Neuordnung von Regierung und Verwaltung berechtigt zu sein. Kläger bittet um ein kaiserliches Mandat sine clausula gegen Beklagte, die Polizeiordnung anzuerkennen und zu befolgen. Beklagte berufen sich auf den Reichsabschied von 1594. Dort sei festgelegt worden, daß Mandate, die keine Frist für ihre Verkündung enthielten, binnen eines Jahres bekannt zu machen seien. Das von Klägern erwirkte Mandat sei erst im Januar 1607, mehr als ein Jahr nach seiner Bewilligung, verkündet worden und daher nichtig. Beklagte bitten, sie nicht zu verpflichten, der Forderung des Mandats nachzukommen.
Entscheidungen:Kaiserliches Mandat sine clausula gegen Beklagte (Befehl, Polizeiordnung anzuerkennen und zu befolgen) 1605 12 2[9] (Ausfertigung), fol. 463rv; Zustellung der Stellungnahme der Beklagten an Kläger 1607 07 16 (Vermerk), fol. 455v
Umfang:fol. 449-467
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1637
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4286921
 

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