Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 40-19 |
Titel: | Köln Erzstift, [Ernst Herzog von Bayern] Kurfürst von contra Neuß Stadt, Bürgermeister, Schöffen und Rat; Untertanenkonflikt; Erlaß kaiserlicher Mandate |
Entstehungszeitraum: | 1605 - 1607 |
Darin: | Notariatsinstrument (Zustellung des kaiserlichen Mandats 1605 12 29) 1607 01 22 (Ausfertigung), fol. 462rv |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Köln Erzstift, [Ernst Herzog von Bayern] Kurfürst von |
Beklagter/Antragsgegner: | Neuß Stadt, Bürgermeister, Schöffen und Rat |
RHR-Agenten: | Kläger: Rham, Eberhard (1605) |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger führt aus, infolge der Eroberung der Stadt Neuß durch englische, schottische und niederländische Truppen seien Regierung und Verwaltung der Stadt in Unordnung geraten. Nach der Rückeroberung habe Kläger daher eine Polizeiordnung verfassen und verkünden lassen, in der auch die Wahl in den Rat und das Gerichtswesen neu geordnet worden seien. Obwohl Beklagte die Ordnung zunächst angenommen hätten, hätten sie sie kurze Zeit später für nichtig erklärt und, beispielsweise durch die Aufnahme zahlreicher Nichtkatholiken als Bürger, auf vielfältige Weise dagegen verstoßen. Kläger argumentiert, als Landesherr der Stadt Neuß zur Neuordnung von Regierung und Verwaltung berechtigt zu sein. Kläger bittet um ein kaiserliches Mandat sine clausula gegen Beklagte, die Polizeiordnung anzuerkennen und zu befolgen. Beklagte berufen sich auf den Reichsabschied von 1594. Dort sei festgelegt worden, daß Mandate, die keine Frist für ihre Verkündung enthielten, binnen eines Jahres bekannt zu machen seien. Das von Klägern erwirkte Mandat sei erst im Januar 1607, mehr als ein Jahr nach seiner Bewilligung, verkündet worden und daher nichtig. Beklagte bitten, sie nicht zu verpflichten, der Forderung des Mandats nachzukommen. |
Entscheidungen: | Kaiserliches Mandat sine clausula gegen Beklagte (Befehl, Polizeiordnung anzuerkennen und zu befolgen) 1605 12 2[9] (Ausfertigung), fol. 463rv; Zustellung der Stellungnahme der Beklagten an Kläger 1607 07 16 (Vermerk), fol. 455v |
Umfang: | fol. 449-467 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1637 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4286921 |
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