AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 42-22 Eben, Johann Walter contra Ulm Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Einkünften aus einem Legat;, 1622 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 42-22
Titel:Eben, Johann Walter contra Ulm Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Einkünften aus einem Legat;
Entstehungszeitraum:1622
Darin:Testament von Hans Claus, Bürger der Stadt Ulm 1616 07 01, fol. 888r-894v; Vergleich zwischen Veit Marthaler, Ratsmitglied in Ulm, sowie Heinrich Schwarz, Stadtschreiber in Ulm, als Bevollmächtigte von Anna Maria Claus geborene Mehrer auf der einen und Michael Claus sowie Johann Christian Mehrer, beide Bürger der Stadt Ulm, als Vormünder von Georg Claus auf der anderen Seite über Verwaltung des Erbes von Georg Claus 1618 01 30, fol. 885r-887v; Dekrete des Rats der Stadt Ulm 1619 05 22 (Verpflichtung von Anna Maria Claus zur Niederlegung der Verwaltung des wagnerischen Legats), 1619 05 25-12 24 (Verfahren Kläger contra Claus, Hans Jakob, Georg Ludwig, Michael und Hans Christoph), fol. 883r, 879r-883v; Pflegamtsprotokoll der Stadt Ulm 1620 02 10 (Auszug, Kautionsleistung des Klägers betreffend), fol. 877r-878v; Notariatsinstrument (Appellation des Klägers gegen Interlokut des Oberstadtgerichts Ulm) 1621 03 27/04 06 (beglaubigte Abschrift), fol. 871r-874v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Eben, Johann Walter, Dr., pfalzgräflich-neuburgischer Leibarzt
Beklagter/Antragsgegner:Ulm Stadt, Bürgermeister und Rat
Gegenstand - Beschreibung:Kläger berichtet, Hans Claus, der erste Ehemann seiner Ehefrau Anna Maria, habe im Jahr 1616 ein Testament gemacht, in dem er sein Vermögen zwischen seiner Ehefrau und dem einzigen gemeinsamen Sohn Georg aufgeteilt habe. Zu diesem Vermögen hätten auch Einkünfte aus einem Legat Ludwig Wagners, eines Onkels von Hans Claus, in Höhe von 2.000 Reichstalern gehört. Entsprechend dem Wunsch Wagners, daß das Legat nicht den Witwen, sondern nur den Leibeserben der Begünstigten zugute kommen solle, habe Claus die Einkünfte seinem Sohn vermacht, seine Ehefrau jedoch als Verwalterin des Vermögens eingesetzt. Nach dem Tod ihres Ehemanns habe Anna Maria gemäß einer Abmachung mit den Vormündern ihres Sohns die Einkünfte eingezogen und für dessen Erziehung verwendet. Erst anläßlich der geplanten Heirat der Witwe mit Kläger hätten Michael, Hans Jakob, Georg Ludwig und Hans Christoph Claus, die Brüder von Hans Claus, alle Bürger der Stadt Ulm, Anspruch auf das Legat erhoben und ein vorläufiges Verbot der Heirat durch Beklagte erwirkt. Die Heirat habe erst stattfinden können, als Kläger sich bereit erklärt habe, sich einem Kompromißverfahren vor dem Oberstadtgericht in Ulm zu stellen. Bis zu dessen Ende sollten Kläger und seine Ehefrau die Einkünfte erhalten. Dem entgegen hätten die Brüder Claus die Auszahlung der Gelder verhindert
. Kläger habe deswegen vor Beklagten Klage erhoben, sei aber an das Oberstadtgericht gewiesen worden. Kläger argumentiert, zumindest bis zum Abschluß des Kompromißverfahrens Anspruch auf die Einkünfte zu haben und sie für die Ausbildung seines Stiefsohns zu benötigen. Kläger bittet um ein Mandat gegen Beklagte, für die Auszahlung der Einkünfte an Kläger zu sorgen.
Umfang:fol. 865-898; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1652
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4287626
 

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