AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 43-12 Cos, Heinrich contra Sankt Peter und Paul, Stift in der Neustadt Magdeburg, Kapitel; Auseinandersetzung wegen Vormundschaftsverwaltung;, 1628 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 43-12
Titel:Cos, Heinrich contra Sankt Peter und Paul, Stift in der Neustadt Magdeburg, Kapitel; Auseinandersetzung wegen Vormundschaftsverwaltung;
Entstehungszeitraum:1628
Darin:Bestätigung der Vormundschaft von Paul Finxius und Markus Bachmeister über die Töchter aus zweiter Ehe von Heinrich Cos durch Rat der Stadt Lübeck 1627 05 05, fol. 72r; Notariatsinstrument (Auszug, Verhandlungen der Vormünder mit Beklagten), Datierung fehlt (beglaubigte Abschrift), fol. 72v-75v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Cos, Heinrich, Kapitular des Stifts Sankt Peter und Paul in der Neustadt Magdeburg, zwei minderjährige Töchter, für sie ihre Vormünder (Finxius, Paul, Advokat; Bachmeister, Markus, Kaufmann, beide Bürger der Stadt Lübeck)
Beklagter/Antragsgegner:Sankt Peter und Paul, Stift in der Neustadt Magdeburg, Kapitel
Gegenstand - Beschreibung:die Vormünder der Klägerinnen führen aus, die Vormundschaft übernommen zu haben, da der von Beklagten nach dem Tod von Heinrich Cos ernannte Vormund Hieronymus Herfort, Mitkapitular des Stifts, sein Amt ihrer Auffassung nach nicht ordnungsgemäß wahrgenommen habe. Die von Herfort vorgelegte Abrechnung über seine Vormundschaftsverwaltung habe eine Forderung der Mündel in Höhe von 699 Reichstalern ausgewiesen. Dennoch seien weder Herfort noch Beklagte bereit gewesen, diese Summe zu erstatten. Die Vormünder bitten um ein kaiserliches Mandat gegen Beklagte, die ausstehenden 699 Reichstaler auszuzahlen. Darüber hinaus sollten Beklagte angewiesen werden, auch weitere Forderungen der Klägerinnen zu begleichen, die sich bei genauerer Prüfung der vorgelegten Abrechnung ergeben könnten.
Umfang:fol. 71-76
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1658
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4288757
 

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