AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 43-13 Finxius, Paul contra Brandenburg Kurfürstentum, Kanzler und Räte; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung;, 1628 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 43-13
Titel:Finxius, Paul contra Brandenburg Kurfürstentum, Kanzler und Räte; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung;
Entstehungszeitraum:1628
Darin:Schuldurkunde Nikolaus Teuschers über 71 Reichstaler zugunsten von Johann Becker 1615 06 29 (beglaubigte Abschrift), fol. 78r; Zahlungsbefehl Johann Sigismunds Kurfürst von Brandenburg an Nikolaus Teuscher 1619 05 20, wiederholt durch Kurfürst Georg Wilhelm 1624 09 06 (beglaubigte Abschriften), fol. 78rv, 78v-79r; Befehl Johann Sigismunds Kurfürst von Brandenburg an Hausvogt Johann Ritter, Forderung Johann Beckers gegenüber Nikolaus Teuscher zu vollstrecken 1619 09 16 (beglaubigte Abschrift), fol. 78v; Erklärung von Johann Becker (Abtretung seiner Forderung gegenüber Nikolaus Teuscher an Kläger) 1624 08 26 (beglaubigte Abschrift), fol. 78v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Finxius, Paul, Advokat, Bürger der Stadt Lübeck
Beklagter/Antragsgegner:Brandenburg Kurfürstentum, Kanzler und Räte
Gegenstand - Beschreibung:Kläger bezieht sich auf eine Forderung seines Schwiegervaters, des Kaufmanns und Ratsmitglieds der Stadt Magdeburg Johann (Hans) Becker, gegenüber dem kurfürstlich-brandenburgischen Fiskal in Berlin Dr. iur. Nikolaus Teuscher in Höhe von 71 Reichstalern. Johann Becker habe einen kurfürstlichen Zahlungsbefehl an Teuscher erwirkt und seine Forderung später an Kläger abgetreten. Kläger habe sich vor Beklagtem mehrfach um die Vollstreckung des Zahlungsbefehls bemüht, sei aber immer wieder abgewiesen bzw. vertröstet worden. Inzwischen sei Teuscher gestorben, seine Erben seien in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Kläger argumentiert, seine Forderung sei gemäß dem kurfürstlichen Zahlungsbefehl zu begleichen. Da die Vollstreckung gegen Teuscher an der Säumigkeit der Beklagten gescheitert sei, hafteten sie für den entstandenen Schaden. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte, seine Forderung einschließlich der Zinsen und Verfahrenskosten zu begleichen.
Umfang:fol. 77-80
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1658
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4288758
 

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