AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 44-6 Delphin, Francesco contra Lindegg, Nikolaus; Auseinandersetzung wegen Urteilsvollstreckung;, 1547-1558 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 44-6
Titel:Delphin, Francesco contra Lindegg, Nikolaus; Auseinandersetzung wegen Urteilsvollstreckung;
Entstehungszeitraum:1547 - 1558
Darin:Bitte König Ferdinands, Kläger die Verfolgung seiner Ansprüche vor dem Lehengericht des Bischofs von Trient aufzuerlegen, s.d. Konzept [1550], fol. 161rv; Fürbittschreiben König Ferdinands zugunsten des Beklagten (auch zur Zuständigkeit des RKG für das Verfahren) 1555 04 27, fol. 130r-137v; Reichskammergerichtlicher [?] Bescheid (wiederholte Androhung der Verurteilung des Beklagten zu der in den kaiserlichen Exekutorialen für den Fall des Zuwiderhandelns vorgesehenen Strafzahlung) 1553 08 23, fol. 142rv; Notariatsinstrument (Vergleich zwischen den Parteien) 1556 04 13, fol. 104r-107v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Delphin, Francesco, Bediensteter des Bischofs von Arras, aus Venedig, und consortes
Beklagter/Antragsgegner:Lindegg, Nikolaus, erzherzoglich-österreichischer Fiskal in Rovereto
Gegenstand - Beschreibung:die Parteien waren wegen eines Zehnts in Rovereto, Lehen des Hochstifts Trient, in Streit geraten. Ein Verfahren vor dem Gericht in Rovereto hatte mit einem Urteil zugunsten der Kläger geendet, gegen das Beklagter an das Lehengericht des Bischofs von Trient als nächster Instanz appelliert hatte. Das Lehengericht hatte das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Da sie keine Vollstreckung des Urteils erwirken könnten, hatten Kläger den Kaiser angerufen und um Avokation des Verfahrens gebeten. Beklagter wird in contumaciam zur Abtretung des fraglichen Zehnts an Kläger verurteilt, das Verfahren zur Vollstreckung des Urteils an das RKG verwiesen. Dort wird Beklagter in contumaciam in die Acht erklärt. König Ferdinand erhebt Einspruch gegen die Befassung des RKG mit der Angelegenheit, da die Exemtionsprivilegien des Hauses Österreich verletzt worden seien. Der Bischof von Trient bittet um die Weisung der Kläger an sein Lehengericht. Die Auseinandersetzung wird schließlich durch Vergleich beigelegt.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Bischof von Trient [?], das von dessen Lehengericht gesprochene Urteil zugunsten des Klägers vollstrecken zu lassen 1548 06 26, fol. 174rv; Avokation der Auseinandersetzung vom Lehengericht des Bischofs von Trient an Kaiserhof 1549 07 01, fol. 171r-173v; Kaiserliche Ladung des Beklagten 1549 10 29, fol. 170rv; Kaiserliches Exekutorial gegen Beklagten 1550 12 17, bestätigt 1551 05 21, fol. 154r-159v, 151r-152v; Kommunikation einer Stellungnahme des Klägers an Beklagten 1551 04 09 (Vermerk), fol. 153v; Kaiserlicher Befehl an RKG, das von Kaiserhof an RKG verwiesene Verfahren weiterzuführen 1552 01 02, fol. 143r-150v; Kaiserliches Promotorial an RKG [?] 1553 11 22, fol. 141rv; Kaiserliches Fürbittschreiben an König Ferdinand zugunsten des Klägers 1555 01 29, wiederholt (auch zur Frage der Zuständigkeit für das Verfahren) 1555 05 14, fol. 139r-140v, 118r-119v (Konzept) und 117r-129v und 113r-116v; Kaiserlicher Befehl an kaiserlichen Fiskal am RKG Dr. Jakob Huckel, gemäß Anordnung König Ferdinands auf Einhebung der in der Achterklärung vorgesehenen Strafzahlung zu verzichten 1556 08 05, fol. 99rv; Kaiserlicher Befehl an kaiserlichen Fiskal am RKG, Verfahren zur Aufhebung der Acht gegen Beklagten einzuleiten 1558 05 28, fol. 96r-98v; Kaiserlicher Befehl an Fiskaladvokaten am RKG Dr. Preining, üb
er die Gründe für die noch nicht erfolgte Aufhebung der Acht gegen Beklagten zu berichten 1558 05 28, fol. 97rv; Protokoll des kaiserlichen Rats (Auszüge, Verfahren zwischen den Parteien betreffend) 1550 08 18-1550 11 19, fol. 166r-169v; Gutachten kaiserlicher Räte zum Interesse König Ferdinands an der Causa, s.d., fol. 144r-149v, 120r-127v
Bemerkungen:weitere Akten K. 47
Umfang:fol. 96-174; Akten unvollständig; Prozeßsprache Latein
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1588
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4288843
 

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