AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 45-2 Dues, Nikolaus Michael contra Köth von Wanscheid, Hans Werner; Auseinandersetzung wegen Ehrverletzung;, 1603-1605 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 45-2
Titel:Dues, Nikolaus Michael contra Köth von Wanscheid, Hans Werner; Auseinandersetzung wegen Ehrverletzung;
Entstehungszeitraum:1603 - 1605
Darin:Bestätigungen von Stadtmeister und Rat der Stadt Straßburg über Verdachtsmomente gegen Kläger (Aussagen angeblicher Mittäter) 1600 08 25 (Original), 1604 08 13 (Original), fol. 46r-51v, 26rv; Sagbuch der Stadt Straßburg 1599-1600 (Auszüge, Zeugenaussagen zu Lebenswandel des Klägers (1)), fol. 80r-91v; Vergichtbuch der Stadt Straßburg 1600 (Auszüge, Aussagen später hingerichteter Söldner und ihrer Begleiterin zu Beteiligung der Kläger am Mord an Nagel und anderen Vergehen), fol. 30r-45v, 52r-69v; Zeugenaussagen zu Beteiligung der Kläger am Mord an Nagel 1602 03 23, fol. 70r-79v; Fürbittschreiben Johann Eberhards Köth von Wanscheid, Bruder des Beklagten, an den kaiserlichen Geheimen Rat Friedrich Graf von Fürstenberg zugunsten des Beklagten 1604 08 20, fol. 15r-16v; Fürbittschreiben von Dr. Mohner aus Offenburg an den kaiserlichen Geheimen Rat Friedrich Graf von Fürstenberg zugunsten des Beklegten 1604 09 02, fol. 19r-20v; Fürbittschreiben Franz' Frhr. von Criechingen an den kaiserlichen Geheimen Rat Friedrich Graf von Fürstenberg zugunsten des Beklagten 1604 09 05, fol. 17r-18v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Dues, Nikolaus Michael (1); Dues, Maria, dessen Ehefrau (2)
Beklagter/Antragsgegner:Köth von Wanscheid, Hans Werner
Gegenstand - Beschreibung:Kläger berichten, auf einer Reise durch das Kurfürstentum Pfalz verhaftet worden zu sein, nachdem Beklagter sie der Beteiligung an dem Raubmord an Appollinarius von Königsbach gen. Nagel und zwei seiner Diener beschuldigt habe. Vor dem kurfürstlich-pfälzischen Gericht in Neustadt an der Haardt sei Kläger (1) derart schwer gefoltert worden, daß er dauerhafte gesundheitliche Schäden davongetragen habe und seinen Beruf als Soldat nicht mehr ausüben könne. Klägerin (2) habe durch die Inhaftierung eine Fehlgeburt erlitten. Da ihre Schuld nicht habe erwiesen werden können, seien Kläger freigelassen worden. Kläger machen geltend, Beklagter sei zur Wiederherstellung der Ehre der Kläger und zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet. Beklagter habe es abgelehnt, sich vor einer kaiserlichen Kommission unter der Leitung des Bischofs von Straßburg mit Kläger zu einigen. Kläger beantragen, Beklagten zu laden und ihn zum Eingeständnis seines Unrechts und damit zur Wiederherstellung der Ehre der Kläger, außerdem zur Leistung von Schadensersatz zu verurteilen. Nach Weisung des Falls an das kurfürstlich-pfälzische Gericht bzw. an das RKG erklären Kläger, vor dem kurfürstlich-pfälzischen Gericht bereits geklagt zu haben, ohne daß Beklagter erschienen sei. Zwangsmittel könne [Friedrich IV.] Kurfürst von der Pfalz wegen der Reich
sunmittelbarkeit des Beklagten nicht ergreifen. Da das Verfahren bereits vor dem Kaiser anhängig sei, könnten Kläger auch nicht vor dem RKG klagen. Kläger bitten um ein kaiserliches Fürbittschreiben an das kaiserliche Hofgericht in Rottweil, ihre Klage anzunehmen. Beklagter und die Verwandtschaft des ermordeten Nagel berufen sich vor Statthaltern und Räten des Bischofs von Straßburg auf verschiedene Kläger belastende Aussagen einiger an dem Mord beteiligter Söldner. Das Angebot, die sich am Kaiserhof aufhaltenden Kläger zur Durchführung eines Verfahrens in ihr Territorium bringen zu lassen ("Abholung"), lehnen sie aus Kostengründen ab und bitten, Kläger an Ort und Stelle zu bestrafen.
Entscheidungen:Wiederholte kaiserliche Ermahnung an Bischof von Straßburg, Nagelische Verwandtschaft zur Stellungnahme zur Frage der Überstellung der Kläger in ihr Territorium aufzufordern 1604 02 13, wiederholt 1604 06 21, fol. 11r-12v, 13r-14v; Kaiserlicher Bescheid an Kläger (Weisung an kurfürstlich-pfälzisches Gericht oder RKG) 1604 10 05, bestätigt 1605 08 23, fol. 98r und 99r, 100rv
Umfang:fol. 4-101; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1635
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4288866
 

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