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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 47-3 Denstedt, Georg der Ältere von contra Merten, Jakob von der; Auseinandersetzung wegen Vormundschaft;, 1585 (ca.) (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 47 Delphin, Denmann, Denstedt, Dietterlin, Deusing, Daler, Dietrichstein, Degenfeld, Dimpfl, Dalheim, Dahm, Dettighofen, Denzel, Drumond, Duderstatt, Teufel, Döll, Dietz, Drapp, Isenburg-Büdingen, Danitz, Dobeneck, Dörrheimer, Dambrich, Senger, Dotzmann, Daumiller
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 47-3 |
Titel: | Denstedt, Georg der Ältere von contra Merten, Jakob von der; Auseinandersetzung wegen Vormundschaft; |
Entstehungszeitraum: | ca. 1585 |
Darin: | Öffentliche Erklärung der Beklagten (keine Erstattung etwaiger Aufwendungen für Kläger nach dessen Flucht aus Erfurt) 1577 01 31, fol. 9r-10v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Denstedt, Georg der Ältere von |
Beklagter/Antragsgegner: | Merten, Jakob von der; Denstedt, Heinrich von, Vormünder des Klägers |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger bringt vor, Beklagte hätten nach dem Tod des Vaters des Klägers und der Wiederverheiratung seiner Mutter die Vormundschaft über Kläger übernommen und sein väterliches Erbe verwaltet, ohne ihn in den Genuß der Güter kommen zu lassen oder eine Abrechnung vorzulegen. Nachdem Kläger den Vorschlag der Beklagten, seine Karriere in Hofdiensten aufzugeben und sich in Erfurt niederzulassen, abgelehnt habe, hätten Beklagte ihn unter dem Vorwand festsetzen lassen, er sei geisteskrank. Nach der Flucht des Klägers hätten Beklagte unter Hinweis auf seine angebliche Geisteskrankheit öffentlich erklärt, ihm sein Erbe nicht übergeben zu wollen. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl an die Stadt Erfurt als Obrigkeit der Beklagten, sie zur Rechnungslegung und zur Übergabe des Erbes an Klägers zu veranlassen. Darüber hinaus bittet er um die Abordnung eines kaiserlichen Kommissars, der der Rechnungslegung und der Einsetzung in das Erbe beiwohnen solle. |
Umfang: | fol. 7-11 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1615 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4288923 |
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