AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 47-4 Dietterlin, Georg contra Lindenau, Johann Bernhard von; Auseinandersetzung wegen konfiszierter Güter;, 1641-1650 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 47-4
Titel:Dietterlin, Georg contra Lindenau, Johann Bernhard von; Auseinandersetzung wegen konfiszierter Güter;
Entstehungszeitraum:1641 - 1650
Darin:Verzeichnis der von Johann Bernhard von Lindenau hinterlassenen Möbel und Wertgegenstände, s.d, fol. 81r-82v, 119r-122v; Berichte von Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg 1642 02 22 (Ansprüche der Beklagten), 1643 05 10 (Stellungnahmen von Susanna Maul und Anna Maria Lobenhofer als angebliche Inhaberinnen von Wertgegenständen Johann Bernhards von Lindenau), fol. 107r-115v und 55r-56v, 34r-42v; Fürbittschreiben Johann Georgs [I.] Kurfürst von Sachsen zugunsten der Beklagten 1642 07 23, fol. 103r-104v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Dietterlin, Georg, Registrator der Reichskanzlei
Beklagter/Antragsgegner:Lindenau, Johann Bernhard von, Rittmeister in der schwedischen Armee, Erben
RHR-Agenten:Beklagter: Löw, Johann (1643)
Gegenstand - Beschreibung:Antragsteller bzw. Kläger bezieht sich auf eine Gnadenverschreibung Kaiser Ferdinands II. in Höhe von 4.000 Gulden zu seinen Gunsten, in der er aufgefordert werde, Quellen für die Bezahlung der Summe vorzuschlagen. Dementsprechend verweist Antragsteller bzw. Kläger auf die bei dem Nürnberger Kaufmann Johann Maul, später auch bei der Nürnberger Gastwirtin Anna Maria Lobenhofer, deponierten Möbel und Wertgegenstände des in der Nördlinger Schlacht in schwedischen Diensten umgekommenen Rittmeisters Johann Bernhard von Lindenau. Da Lindenau sich durch seinen Dienst in der schwedischen Armee der Majestätsbeleidigung schuldig gemacht habe, könne sein Besitz eingezogen werden. Antragsteller bzw. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl an die Stadt Nürnberg, den Nachlaß Lindenaus inventarisieren zu lassen und an Antragsteller bzw. Kläger zu übergeben. Nachdem Beklagte Anspruch auf das Erbe Lindenaus erhoben hatten, klagt Antragsteller bzw. Kläger vor dem RHR. Antragsteller bzw. Kläger wendet sich auch an den Reichshofratspräsidenten Johann Freiherr von der Reck. Beklagte bringen vor, Johann Bernhard von Lindenau habe seinen Dienst in der schwedischen Armee quittieren wollen und sei nur durch seinen frühen Tod daran gehindert worden. Ein Urteil wegen Majestätsbeleidigung gegen den Rittmeister liege nicht vor. Darüber h
inaus berufen sich Beklagte auf die Amnestie des Prager Friedens. Beklagte bitten um einen kaiserlichen Befehl an die Stadt Nürnberg, den Nachlaß Johann Bernhards von Lindenau an sie als dessen rechtmäßige Erben zu übergeben. Der kaiserliche Befehl an den Rat der Stadt Nürnberg, den Nachlaß bis zum Ausgang des Verfahrens zu beschlagnahmen, wird im Jahr 1650 auf Antrag des Antragstellers bzw. Klägers nach einem Vergleich mit Beklagten aufgehoben.
Umfang:fol. 12-129; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1680
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4288924
 

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