AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 48-23 Etschenreuter, Gall contra Überlingen Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Abzugsgelds;, 1571 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 48-23
Titel:Etschenreuter, Gall contra Überlingen Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Abzugsgelds;
Entstehungszeitraum:1571
Darin:Privileg König Sigismunds für Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Stadt Überlingen (Zulässigkeit obrigkeitlicher Gebote zum Wohl der Stadt) 1429 [09 14], fol. 242r-243v; Privileg Kaiser Karls V. für Bürgermeister und Rat der Stadt Überlingen (Besteuerung Fremder) 1526 11 30, fol. 250r-250v; Privileg Kaiser Karls V. für Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Stadt Überlingen (Appellationen, Beschlagnahmen, obrigkeitliche Gebote) 1530 07 29, fol. 244r-247v; Bestätigung dreier Privilegien Kaiser Karls V. für Stadt Überlingen durch Kaiser Maximilian II. 1566 03 30, fol. 248r-249v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Etschenreuter, Gall, Dr. med., Bürger der Stadt Straßburg
Beklagter/Antragsgegner:Überlingen Stadt, Bürgermeister und Rat
Gegenstand - Beschreibung:Kläger, Sohn der Überlinger Bürger Jakob und Walpurgis Etschenreuter, legt dar, seine damals noch unverheirateten Geschwister hätten nach dem Tod ihrer Eltern ihre Erbteile an ihre neuen Wohnorte transferiert, ohne daß Beklagte Abzugsgeld gefordert hätten. Als Kläger die Auszahlung seines Erbes gefordert habe, hätten Beklagte unter Verweis auf eine Neuregelung des Abzugsrechts ein Zehntel des Erbvermögens als Abzugsgeld einbehalten. Kläger argumentiert, er dürfe durch die Neuregelung nicht benachteiligt werden. Er bittet um eine kaiserliche Anweisung an Beklagte, das einbehaltene Abzugsgeld zurückzuerstatten. In ihrem Bericht berufen sich Beklagte auf ein Privileg König Sigismunds, wonach Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft das Recht hätten, nach eigenem Gutdünken obrigkeitliche Verordnungen zum Wohl der Stadt zu erlassen. Das Privileg sei mehrfach bestätigt worden. Die Neuordnung des Abzugsrechts sei eine von der gesamten Bürgerschaft mitgetragene Regelung, um die desolate wirtschaftliche Situation der Stadt zu verbessern.
Umfang:fol. 235-250
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1601
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4288985
 

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