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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 48-24 Eber, Kilian contra Eber, Leonhard; Auseinandersetzung wegen Erbschaft;, 1570-1571 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 48 Eyering, Ehinger, Eysenhofer, Deutscher Orden, Ellwangen, Esslingen, Elchingen, Zedwitz, Egloffstein, Ernst, Ebeleben, Einbeck, Erhard, Eberstein, Elner, Eschenbach, Echter, Ewesum, Etschenreuter, Eber, Egen, Essing, Eppen, Ehenheim, Echter, Ehingen, Engasser,
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 48-24 |
Titel: | Eber, Kilian contra Eber, Leonhard; Auseinandersetzung wegen Erbschaft; |
Entstehungszeitraum: | 1570 - 1571 |
Darin: | Bericht von Bürgermeister und Rat der Stadt Nördlingen 1571 06 04, fol. 256r-259v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Eber, Kilian, gen. Graff, Bürger der Stadt Passau |
Beklagter/Antragsgegner: | Eber, Leonhard, Bürger der Stadt Nördlingen, Bruder des Klägers |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger bezieht sich auf einen Vertrag zwischen ihm und Beklagtem sowie ihren Geschwistern Hieronymus und Anna zur Aufteilung des elterlichen Erbes. Danach sollten Beklagter und Hieronymus das väterliche Handelsunternehmen übernehmen, Kläger und Anna mit jeweils rund 700 Gulden abgefunden werden. Kläger behauptet, das Geld nicht erhalten zu haben. Darüber hinaus weigere sich Beklagter, das Erbe des inzwischen gestorbenen Hieronymus Eber zu teilen. Kläger habe Klage vor Bürgermeister und Rat der Stadt Nördlingen erhoben, sei aber abgewiesen worden, nachdem Beklagter unter Eid erklärt habe, nicht mehr aus dem Erbe von Hieronymus Eber erhalten zu haben als zur Tilgung von dessen Schulden habe aufgewendet werden müssen. Kläger weist darauf hin, daß Beklagter über das Erbe von Hieronymus Eber nicht Rechnung gelegt habe. Er bittet um einen kaiserlichen Befehl an Bürgermeister und Rat der Stadt Nördlingen, Beklagter zur Rechnungslegung und zur Auszahlung des Anteils des Klägers am Erbe seiner Eltern und seines Bruders zu veranlassen. Alternativ könne eine kaiserliche Kommission eingesetzt werden. Bürgermeister und Rat der Stadt Nördlingen berichten, Beklagter habe beweisen können, daß Kläger seinen Anteil am elterlichen Erbe bereits erhalten habe. Auch wegen des Erbes von Hieronymus Eber bestünden angesichts der von ihm |
| hinterlassenen Schulden keine Ansprüche mehr. |
Umfang: | fol. 251-259 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1601 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4288986 |
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