AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 48-36 Einbeck Stadt, Bürgermeister und Rat contra Braunschweig[-Grubenhagen], Philipp [II.] Herzog von; Auseinandersetzung wegen Brau- und Weiderechten, auch wegen Jurisdiktion;, 1575-1576 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 48-36
Titel:Einbeck Stadt, Bürgermeister und Rat contra Braunschweig[-Grubenhagen], Philipp [II.] Herzog von; Auseinandersetzung wegen Brau- und Weiderechten, auch wegen Jurisdiktion;
Entstehungszeitraum:1575 - 1576

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Einbeck Stadt, Bürgermeister und Rat
Beklagter/Antragsgegner:Braunschweig[-Grubenhagen], Philipp [II.] Herzog von
Gegenstand - Beschreibung:Kläger hatten den Kaiser wegen Übergriffen des Beklagten und seiner Amtleute auf die Rechte der Stadt Einbeck angerufen. Beklagter habe in Rotenkirchen ein Brauhaus errichten lassen und seinen Untertanen den Kauf von Einbecker Bier verboten. Seine Amtleute hätten Bürger der Stadt verhaftet und zur Bezahlung von Geldstrafen gezwungen, statt Klage vor dem Stadtgericht zu erheben. Darüber hinaus hätten die Amtleute innerhalb der Einbecker Landwehr Weiden gefällt und Vieh weiden lassen. Beklagte bestreitet, den Kauf von Einbecker Bier verboten zu haben. Der Bau des Brauhauses sei rechtmäßig gewesen, da die Herzöge von Braunschweig[-Grubenhagen] über das Braurecht verfügten. Vor dem Stadtgericht müßten Einbecker Bürger nur dann beklagt werden, wenn die fragliche Auseinandersetzung auf Stadtgebiet entstanden sei. Die Auseinandersetzung wird der in dem Streit zwischen Wolfgang Herzog von Braunschweig[-Grubenhagen] und Kläger eingesetzten kaiserlichen Kommission übertragen. Kläger bitten um ein kaiserliches Mandat gegen Beklagten, das Bierbrauen in Rotenkirchen einzustellen. Beklagter führt aus, die von Kläger vorgebrachten Beschwerden seien bereits vor Wilhelm [IV.] Landgraf von Hessen[-Kassel] als Austragsrichter rechtshängig.
Umfang:fol. 414-432; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1606
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4288998
 

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