AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 49-21 Ettenheimmünster Benediktinerstift, vertriebener Prior und Konvent contra Straßburg Hochstift, Administrator; Auseinandersetzung wegen Religionsausübung;, 1598 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 49-21
Titel:Ettenheimmünster Benediktinerstift, vertriebener Prior und Konvent contra Straßburg Hochstift, Administrator; Auseinandersetzung wegen Religionsausübung;
Entstehungszeitraum:1598
Darin:Bestätigung mehrerer Privilegien König Maximilians für Kloster Ettenheimmünster (Gefängnisbau, Gerichtsstand, Marktrecht) durch Kaiser Rudolf II. 1590 09 25 (beglaubigte Abschrift), fol. 327r-332v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Ettenheimmünster Benediktinerstift, vertriebener Prior und Konvent
Beklagter/Antragsgegner:Straßburg Hochstift, Administrator
Gegenstand - zeitgenössische Formulierung:Kläger erinnern an frühere Klagen von Abt, Prior und Konvent des Klosters Ettenheimmünster, in denen ausgeführt worden sei, daß Beklagter das Kloster besetzt, seine Anerkennung als Obrigkeit erzwungen, die Einkünfte eingezogen und einen Protestanten als Abt eingesetzt habe. Der Kaiser habe eine kaiserliche Kommission eingesetzt, um Beklagten zur Respektierung der Rechte des Klosters und zur Kassation der widerrechtlichen Abtwahl zu ermahnen. Da die Kommissare keinen positiven Bescheid von Beklagtem hätten erhalten können, hätten sie die Angelegenheit an den Kaiser zurückverwiesen. Kläger führen aus, Beklagter habe den kaiserlichen Befehl, ihre Rechte zu respektieren, noch immer nicht befolgt. Statt dessen sei es zu weiteren Übergriffen auf die Einkünfte des Klosters gekommen. Kläger behaupten, das Vorgehen des Beklagten widerspreche dem Augsburger Religionsfrieden sowie dem Vergleich zwischen [Karl] Herzog von Lothringen und [Johann Georg] Markgraf von Brandenburg über die Verwaltung des Hochstifts Straßburg, wonach in Religionsfragen das Herkommen unangetastet bleiben solle. Kläger bitten um ein kaiserliches Mandat gegen Beklagten, seine Übergriffe einzustellen, den Einzug ihrer Einkünfte durch Kläger nicht mehr zu behindern, den widerrechtlich eingesetzten Abt abzusetzen und die vertriebenen Mitglieder des Kon
vents zurückkehren zu lassen. Außerdem bitten sie, Beklagten per Mandat anzuweisen, nicht mehr gegen sie vorzugehen.
Entscheidungen:Reichshofrätliches votum ad imperatorem (Bewilligung beider erbetener Mandate) 1598 03 30, fol. 333r-334v
Umfang:fol. 285-334; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1628
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289075
 

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