Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 51-1 |
Titel: | Fulda Stift, Abt contra Würzburg Hochstift, Bischof; Auseinandersetzung wegen Amtsenthebung; |
Entstehungszeitraum: | 1576 - 1594 |
Darin: | Bericht des Bischofs von Speyer und Wolfgangs Kämmerer von Worms genannt Dalberg als kaiserliche Kommissare sowie der Subdelegierten [Daniels Brendel von Homburg] Kurfürst von Mainz Dr. Johann Hegemüller und Dr. Christoph Faber (Vorbereitung der Kommission) 1579 07 28, fol. 15r-17v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Fulda Stift, Abt (Balthasar) |
Beklagter/Antragsgegner: | Würzburg Hochstift, Bischof (1); Fulda Stift, Domkapitel; Fulda Stift, Ritterschaft (2) |
Gegenstand - zeitgenössische Formulierung: | In mehreren kaiserlichen Mandaten wird Beklagten geboten, die Amtsenthebung des Klägers rückgängig zu machen, Kläger als rechtmäßige Obrigkeit (Beklagte (2), Untertanen des Stifts Fulda) bzw. Nachbarn (Beklagter (1)) anzuerkennen und Beschwerden gegen seine Amtsführung nur auf dem Rechtsweg geltend zu machen. Beklagte (2) hatten die Untertanen des Stifts ohne Vorwissen des Klägers in Fulda versammelt und die Bestellung eines Koadjutors durchgesetzt, zu dem Beklagten (1) ernannt worden war. Kläger war in Hammelburg inhaftiert, einige seiner Amtleute waren verhaftet worden. 1594 bitten Beklagte (2) als Intervenienten in dem Verfahren zwischen Kläger und Beklagtem (1) um ein kaiserliches Dekret, wonach ihre vor den Räten des Hochmeisters des Deutschen Ordens als kaiserlichem Kommissar eingereichte Beweisschrift termingerecht eingegangen sei. Beklagte (2) berufen sich darauf, die ihnen durch ein kaiserliches Dekret gesetzte Frist für das Vorbringen ihrer Stellungnahme sei vom Datum der Zustellung, nicht vom Datum der Ausstellung an zu rechnen. |
Entscheidungen: | Kaiserliches Mandat gegen Beklagte (2) (Kassation der Einsetzung eines Koadjutors, Freilassung der Inhaftierten, Huldigung gegenüber Kläger, Anerkennung des Klägers als rechtmäßige Obrigkeit, Vorbringen von Beschwerden ausschließlich vor Kaiser) 1576 06 28, fol. 1r-4v, 7r-10v; Kaiserliches Mandat gegen Untertanen des Stifts Fulda (Anerkennung des Klägers als rechtmäßige Obrigkeit, Vorbringen von Beschwerden ausschließlich auf dem Rechtsweg) 1576 06 28, fol. 5r-6v; Kaiserliches Mandat gegen Beklagte (1) (Niederlegung der Verwaltung des Stifts Fulda, Entlassung der Untertanen des Stifts aus ihren eidlichen Verpflichtungen, Freilassung der Inhaftierten) 1576 06 28, fol. 11r-14v |
Bemerkungen: | weitere Akten K. 54, K. 59; vgl. HHStA, RHR, Decisa K. 2254-2259 |
Umfang: | fol. 1-17; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1624 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289092 |
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