AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 52-1 Hauger, Wilhelm contra Heider, Michael, Witwe und Söhne; Auseinandersetzung wegen Schadensersatzes;, 1467 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 52-1
Titel:Hauger, Wilhelm contra Heider, Michael, Witwe und Söhne; Auseinandersetzung wegen Schadensersatzes;
Entstehungszeitraum:1467
Darin:Notariatsinstrument (Appellation der Kläger) 1466 09 12, fol. 18v-21v; Mandat des Freigrafs des Freistuhls in Freienhagen Regenhard Laurent gegen Kläger (2) (Freilassung von Michael Heider) 1465 [06 18], fol. 3r; Mandat des Freigrafs des Freistuhls in Freienhagen Regenhard Laurent gegen Kläger (1) (Freilassung von Michael Heider) 1465 [07 16], fol. 6rv; Mandat des Freigrafs des Freistuhls in Freienhagen Regenhard Laurent gegen Kläger (1) und (2) (Schadensersatz gegenüber Beklagten) 1465 [08 27], fol. 7v-8r

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hauger, Wilhelm, Schultheiß der Stadt Bamberg (1); Bamberg Stadt, Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft (2)
Beklagter/Antragsgegner:Heider, Michael, Witwe und Söhne
Gegenstand - Beschreibung:Kläger appellieren an das kaiserliche Kammergericht, da der Freistuhl in Freienhagen und dessen Freigraf Regenhard Laurent sie geladen und angewiesen habe, sich mit Beklagten gütlich zu einigen. Kläger behaupten, der Freistuhl und Laurent seien nicht für das Verfahren zuständig. Beklagte hätten mit ihren Ansprüchen an den Bischof von Bamberg gewiesen werden müssen. Beklagte hatten vor dem Freistuhl Klage gegen Kläger erhoben, da sie den Freischöffen Michael Heider hätten inhaftieren, zum Tod verurteilen und hinrichten lassen. Laurent hatte in einem Mandat gegen Kläger die Freilassung Michael Heiders verlangt. Später hatte er Kläger in einem weiteren Mandat befohlen, sich mit Beklagten wegen Ersatzes des durch die Hinrichtung Heiders entstandenen Schadens zu einigen. Kläger hatten sich Laurent gegenüber darauf berufen, mit der Verhaftung einer Bitte der Stadt Nürnberg nachgekommen zu sein. Verurteilung und Hinrichtung seien durch die Stadt Nürnberg erfolgt. Daß die Stadt wegen ihres Vorgehens gegen zwei andere Freischöffen in die kaiserliche Acht erklärt worden sei, hätten Kläger nicht gewußt. Vor ihrer Appellation an das kaiserliche Kammergericht hatten Kläger wegen des Vorgehens des Freistuhls Ludwig [II.] Landgraf von Hessen[-Kassel] und Wolrad Graf von Waldeck als Gerichtsherren (Stuhlherren) angerufen. Ein V
ersuch der Stuhlherren, den Konflikt gütlich beizulegen, war gescheitert.
Entscheidungen:Kaiserliche Ladung Hans Heiders 1467 05 28, fol. 22rv; Kaiserliche Inhibition an Freigraf des Freienstuhls in Freienhagen Regenhard Laurent 1467 05 28, fol. 21v-22r
Umfang:fol. 1-26; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1497
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289108
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl