AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 52-7 Zacherl, Thomas contra Fraunhofen, Jakob von; Klage über erzwungene Leistung von Diensten, Unterbindung von Holzeinschlag und Inhaftierung sowie Gesuch um Befehl an den Herzog von Bayern, ihn in seinen Schutz zu nehmen, 1546-1547 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Ko

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 52-7
Titel:Zacherl, Thomas contra Fraunhofen, Jakob von; Klage über erzwungene Leistung von Diensten, Unterbindung von Holzeinschlag und Inhaftierung sowie Gesuch um Befehl an den Herzog von Bayern, ihn in seinen Schutz zu nehmen
Entstehungszeitraum:1546 - 1547
Darin:Erklärung Tezeres' von Fraunhofen über Verkauf eines Hofs in Reifersberg an Erhard Zachreis, 1441 [04 22] (Abschr.), fol. 75r-78v; Bescheid der kaiserlichen Kommission unter dem herzoglich-bayerischen Vitztum in Landshut Johann von Degenberg und der bayerischen Regierung in Landshut an die Parteien: Verpflichtung Zacherls zur Leistung der von Fraunhofen verlangten Dienste, 1545 09 23 (Abschr.), fol. 65r-66v; Erklärung des Zacherls über die Verpflichtung zur Leistung der von Fraunhofen verlangten Dienste und zur Zahlung von Schadensersatz, 1546 [05 01] (Abschr.), fol. 62r-64v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Zacherl, Thomas, Bauer aus Reifersberg
Beklagter/Antragsgegner:Fraunhofen, Jakob von
Gegenstand - Beschreibung:Antragsteller führt aus, seine Vorfahren hätten von einem Vorfahren des Antragsgegners einen Hof in Reifersberg gekauft, der seither von der Familie des Antragstellers bewirtschaftet werde. Als Antragsteller den Hof übernommen habe, habe Antragsgegner von ihm bisher nicht übliche Dienstleistungen verlangt und Antragsteller mehrfach inhaftiert, so daß er sich genötigt gesehen habe, die Leistung der Dienste und Schadensersatzzahlungen zuzusagen. Darüber hinaus habe Antragsgegner Antragsteller daran gehindert, Holzschlagsrechte in Anspruch zu nehmen. Antragsteller bittet um ein kaiserliches Schreiben an den Herzog von Bayern, ihn gegen die Übergriffe des Antragsgegners in seinen Rechten zu schützen. Antragsgegner argumentiert, die Familie des Antragstellers sei durch den Kaufvertrag nicht von den fraglichen Diensten befreit worden, die von den Vorfahren des Antragstellers auch stets geleistet worden seien. Mit den Inhaftierungen habe Antragsgegner auf die Gehorsamsverweigerung und diverse Drohungen des Antragstellers reagiert. Antragsteller habe außerdem bereits mehrfach vor dem bayerischen Herzog Klage erhoben. In den dadurch ausgelösten Vergleichsverhandlungen sei festgestellt worden, daß Antragsteller zur Leistung von Diensten in dem von Antragsgegner geforderten Ausmaß verpflichtet sei. Antragsgegner leugnet di
e von Antragsteller beanspruchten Holzschlagsrechte. Antragsgegner bittet, den früher zum herrschaftlichen Kammergut gehörenden Hof Antragsteller ab- und ihm zuzuerkennen. Zumindest solle Antragsteller angewiesen werden, dem Rückkauf des Guts zuzustimmen.
Entscheidungen:Schreiben um Bericht an Antragsgegner, zugleich Befehl, vorerst nicht gegen Antragsteller vorzugehen 1546 05 31 (Vermerk), fol. 80v; Kaiserlicher Kommissionsauftrag an den [herzoglich-bayerischen] Vitztum in Landshut Johann Freiherr von Degenberg sowie die [herzoglich-bayerische] Regierung in Landshut zur Güte oder rechtlichen Entscheidung 1547 10 31, fol. 61rv
Umfang:fol. 61-80
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1577
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289114
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl