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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 52-35 Fuchs, Magdalena contra Schwarzburg, Günther Graf von; Auseinandersetzung wegen Verpfändung;, 1571-1575 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 52 Hauger, Frankfurt, Heckel, Feyermut, Fraunhofer, Fugger, Zacherl, Dietrich, Frosich, Fischer, Falkenburg, Fridel, Frieß, Frech, Fuchs, Feilitzsch, Helblinck, Fortser, Frölich, Baumgarten, Furtenbach, Friedberg, Fassato, Fürst, Fencher, Flettacher, Friderich, Fr
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 52-35 |
Titel: | Fuchs, Magdalena contra Schwarzburg, Günther Graf von; Auseinandersetzung wegen Verpfändung; |
Entstehungszeitraum: | 1571 - 1575 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Fuchs, Magdalena, Witwe von Fuchs, Balthasar, aus Frankenthal bei Gera |
Beklagter/Antragsgegner: | Schwarzburg, Günther Graf von; Schwarzburg, Hans Günther Graf von; Schwarzburg, Wilhelm Graf von; Schwarzburg, Albrecht Graf von |
Gegenstand - Beschreibung: | Klägerin erhebt Anspruch auf Einkünfte aus dem Dorf Gleina in der Herrschaft Leutenberg, die ihr Ehemann als Sicherheit für einen Kredit in Höhe von 1.100 Gulden an den verstorbenen Johann Heinrich Graf von Schwarzburg[-Leuchtenberg] erhalten und ihr als Leibgeding ausgesetzt habe. Seit dem Tod Johann Heinrichs von Schwarzburg zögen Beklagte die Einkünfte ein. Klägerin bittet um kaiserliche Befehle an Beklagte, die Einkünfte an sie auszuzahlen oder das fragliche Darlehen zurückzuzahlen, später außerdem um die Einsetzung in ihre Rechte durch eine kaiserliche Kommission. Beklagte argumentieren, weder zur Abtretung der Einkünfte noch zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet zu sein, da die Verpfändung unter Verstoß gegen die Familienverträge des Hauses Schwarzburg ohne ihr Wissen erfolgt sei. Darüber hinaus hätte Johann Heinrich von Schwarzburg das Dorf als Teil des Lehens Leutenberg nicht ohne die Zustimmung der mitbelehnten Beklagte verpfänden dürfen. Außerdem sei zu berücksichtigen, daß Klägerin ihre Rechte an dem Dorf in der Zeit der Herrschaft Johann Friedrichs des Mittleren Herzog von Sachsen an den Herzog abgetreten habe. Später bieten Beklagte an, Zinsen an Klägerin zu bezahlen, und bitten, ein Kompromißverfahren einzuleiten. Laut Vermerk (fol. 332v) wurde das Verfahren von Klägerin nicht weiter solliziti |
| ert. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Befehl an Beklagte, Klägerin das Dorf Gleina wieder einzuräumen oder den von ihrem Ehemann gewährten Kredit zurückzuzahlen 1570 04 11, wiederholt 1571 02 14, wiederholt 1571 05 10, wiederholt 1571 06 09, wiederholt 1571 10 31, wiederholt 1572 07 15, fol. 278r-279v (Konzept) und 282r-283v, 285r-286v, 292rv, 301r-302v, 308rv, 314rv; Zustellung der Stellungnahme der Beklagten an Klägerin 1571 04 [!] 11 (Vermerk), fol. 296v; Kaiserliche Ermahnung an Beklagte, ein für Klägerin annehmbares Vergleichsangebot vorzulegen 1573 09 14, fol. 315r-316v; Kaiserliches Schreiben an Beklagte (Information über Vollstreckungsbefehl an August Kurfürst von Sachsen) 1574 02 08, fol. 319rv; Kaiserliche Aufforderung an [August] Kurfürst von Sachsen, bei erneuter Verweigerung der Beklagte Klägerin zur Befriedigung ihrer Forderungen zu verhelfen 1574 02 08, fol. 320rv; Zustellung des Angebots der Beklagten (Kompromißverfahren) an Klägerin 1574 07 01, fol. 327rv |
Umfang: | fol. 278-332; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1605 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289142 |
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