|
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 54-29 Faller, Sigmund contra Fürstenberg, Heinrich [X.] Graf von; Auseinandersetzung wegen Einkünften und obrigkeitlichen Rechten;, 1594-1595 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 54 Fugger, Frisch, Fridl, Feling, Fleischmann, Fürer, Faber, Feigel, Fieppach, Fettes, Freymon, Freienseen, Straupp, Frauentraut, Fuchs, Fulda, Wild- und Rheingraf, Freiberg, Forster, Falkner, Fruyo, Fürleger, Freintz, Fladder, Flodrow, Quadt, 1576-1622 (Karton (F
|
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 54-29 |
Titel: | Faller, Sigmund contra Fürstenberg, Heinrich [X.] Graf von; Auseinandersetzung wegen Einkünften und obrigkeitlichen Rechten; |
Entstehungszeitraum: | 1594 - 1595 |
Darin: | Vergleich zwischen Amalia von Reckenbach geborene Freifrau von Grafeneck und Anna von Pfordt über Güter des verstorbenen Georg von Reckenbach, vermittelt durch Beklagten 1573 03 27 (beglaubigte Abschrift), fol. 427r-431v; Reichskammergerichtliches Mandat gegen Beklagten, erwirkt von Kläger (Übergabe des Dorfs Göschweiler an Kläger) 1592 02 22, fol. 460r-463v; Reichskammergerichtliche Bestätigung des Verzichts des Klägers auf Verfahren gegen Beklagte 1592 09 18, fol. 434r-437v; Protokoll des reichskammergerichtlichen Verfahrens Kläger contra Beklagten 1592 04 05-1593 11 09, fol. 482r-491v; Erklärung von Vogt, Gericht und Gemeinde Göschweiler (Nichtvorliegen angeblicher Vollmachten zur Vertretung der Gemeinde am Kaiserhof und in Verfahren gegen Beklagten) 1593 04 [.], fol. 442r-447v; Urfehde Kaspar Balthasars, Müller aus Scheer 1592 06 23 (beglaubigte Abschrift), fol. 431rv; Urfehden von Martin Oschwald, Hans Wetzel und Hans Marx 1593 02 26, fol. 517r-522v; Notariatsinstrument (Vortrag des Beklagten vor Untertanen in Göschweiler) 1594 01 18, fol. 569r-592v; Bericht des Bischofs von Konstanz und der Stadt Überlingen als kaiserliche Kommissare 1594 01 24, fol. 367r-554v |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Faller, Sigmund |
Beklagter/Antragsgegner: | Fürstenberg, Heinrich [X.] Graf von |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger hatte als Erbe seiner Mutter Anna von Pfordt und unter Bezug auf einen Vertrag über das Erbe Georgs von Reckenbach Anspruch auf das Dorf Göschweiler erhoben. Beklagter hatte unter Übergehung der Forderungen des Klägers die Untertanen des Dorfs auf sich vereidigt und Abgaben eingezogen oder an andere Personen verliehen. Es war eine kaiserliche Kommission eingesetzt worden, vor der sich Beklagte auf die Rechtshängigkeit der Auseinandersetzung am Reichskammergericht berufen hatte. Kläger weist demgegenüber darauf hin, daß er noch vor der Litiskontestation auf die Weiterverfolgung des reichskammergerichtlichen Prozesses verzichtet habe. Er bittet, die kaiserlichen Kommissare mit der Fortsetzung des Verfahrens zu beauftragen. Später berichtet Kläger über das Andauern der Übergriffe des Beklagten (Steuerforderungen, Inhaftierungen von Untertanen). Kläger bittet um einen kaiserlichen Schutzbrief, ein kaiserliches Mandat gegen Beklagte sowie einen kaiserlichen Befehl an das Reichskammergericht, sich angesichts des Streitverzichts des Klägers nicht weiter mit der Angelegenheit zu befassen. Beklagter besteht auf der Zuständigkeit des Reichskammergerichts. Den Einwand des Klägers, auf die Fortführung des Verfahrens verzichtet zu haben, habe das Reichskammergericht zurückgewiesen. In der Sache beruft sich Beklagter a |
| uf seine Landeshoheit über Göschweiler. Darüber hinaus habe Beklagter Ansprüche gegenüber Kläger verfolgen müssen, unter anderem wegen verweigerter Rechnungslegung über frühere dienstliche Tätigkeiten des Klägers und wegen Aufwiegelung von Untertanen. Die fraglichen Bauern seien wegen Verstößen gegen ihren Gehorsamseid inhaftiert worden. Beklagter protestiert gegen einen angeblich im Auftrag der Kommissare den Untertanen in Göschweiler verkündeten Befehl, keine Abgaben an Beklagten zu leisten. Er bittet, den Kommissionsbefehl zu kassieren. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Befehl an Bischof von Konstanz und Stadt Überlingen als kaiserliche Kommissare, Parteien für den Fall des Scheiterns einer gütlichen Einigung an Reichskammergericht zurückzuverweisen oder zu berichten 1594 01 03, fol. 365r-366v; Weisung des Klägers an kaiserliche Hofkammer, unter Verweis auf Beschluß der Hofkammer 1593 08 [.] zur Frage ihrer Zuständigkeit, s.d. Vermerk auf s.d. Schriftsatz des Klägers, fol. 364v; Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Bischof von Konstanz und Stadt Überlingen (Information über und gegebenenfalls Vorgehen gegen Übergriffe des Beklagten, Vergleich der Parteien in den nicht am Reichskammergericht anhängigen Punkten) 1594 09 12, fol. 559r-562v |
Umfang: | fol. 363-602; Akten unvollständig |
|
|
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
|
Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1625 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289193 |
|
Social Media |
Weiterempfehlen | |
|
|