AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 56-4 Fugger, Anton der Ältere contra Fugger, Anton der Ältere, Gläubiger; Auseinandersetzung wegen Schuldforderungen;, 1594-1608 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 56-4
Titel:Fugger, Anton der Ältere contra Fugger, Anton der Ältere, Gläubiger; Auseinandersetzung wegen Schuldforderungen;
Entstehungszeitraum:1594 - 1608
Darin:Heiratsvertrag zwischen Kläger (1), vertreten durch seine Vormünder Oktavian II. Fugger und Jakob Villinger Freiherr von Schönenberg, auf der einen und Barbara Gräfin von Helfenstein, vertreten durch ihre Vormünder Schweikart Graf von Helfenstein und Konrad Freiherr von Bemmelberg, auf der anderen Seite 1577 07 13, fol. 514r-525v; Schuldurkunde des Klägers (1) zugunsten seiner Ehefrau (Verpfändung seines gesamten Vermögens bis zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus Heiratsvertrag) 1582 10 08, fol. 530r-531v; Teilungsvertrag zwischen Erben Georg Fuggers 1589 06 20 (Auszug, Herrschaft Brandenburg betreffend, beglaubigte Abschrift), fol. 137r-138v; Lehenbrief des Bischofs von Augsburg über Dörfer Ottmarshausen und Heimhofen für Kläger (1) und seine Ehefrau Barbara 1580 10 18, fol. 526r-527v; Lehenbrief des Bischofs von Augsburg über Dorf Aichstetten für Kläger (1) und seine Ehefrau Barbara 1589 12 16 (beglaubigte Abschrift), fol. 528r-529v; Bestätigung der Ordnung der Stadt Augsburg durch Kaiser Karl V. 1548 08 03 (Auszug), fol. 388v; Dekret Kaiser Karls V., Wahl des Rats der Stadt Augsburg betreffend 1549 07 07, fol. 395r; Aufstellungen der Beklagten (1) und ihrer Forderungen, fol. 182r-183v, 389r-394v, 571r-574v; Edikt des Rats der Stadt Augsburg an Schuldner des Klägers (1) 1595 01 07, fol. 304rv; Bericht von
Pflegern, Bürgermeister und Rat der Stadt Augsburg (ediktalischer Prozeß gegen Kläger (1) vor Augsburger Stadtgericht) 1595 03 04, fol. 363rv; Reichskammergerichtliches Mandat gegen Stadt Augsburg, Dr. Georg Wagner sowie weitere Gläubiger des Klägers (1) (Arbeit der von Kläger (1) erwirkten reichskammergerichtlichen Kommission zur Trennung der persönlichen Schriften des Klägers (1) von dem in Augsburg beschlagnahmten Hausrat) 1595 10 09, fol. 434r-437v; Protokoll der Kommissionsverhandlungen 1594 07 16-10 01, eingereicht von Kläger (1), s.d., fol. 186r-285v; Bericht der Pfleger der Stadt Augsburg Hans Welser und Christoph Ilsung (Ablehnung des kaiserlichen Kommissionsauftrags) 1594 03 10, fol. 54r-75v; Bericht von Pflegern und Geheimem Rat der Stadt Augsburg als kaiserlichen Kommissaren (Nichterscheinen des Klägers (1)) 1594 05 14, fol. 105r-120v; Berichte [Dietrichs] von Horben als kaiserlicher Kommissar 1596 03 20, 1596 04 25, 1596 05 17, 1596 05 26, 1596 06 14, 1596 07 07, fol. 464r-465v, 532r-537v, 540r-549v, 550r-555v, 556r-557v, 576r-579v; Berichte Johann Achilles Ilsungs als kaiserlicher Kommissar 1596 09 07 (Entlassung der Dienerschaft des Klägers (1), mit zugehörigen Kostenaufstellungen; Beleidigungsvorwürfe), 1598 07 27 (mit Bericht beider Kommissare 1597 03 28, Gut Marbach), 1598 11 23 (Neubestellung
eines Subdelegierten), 1600 05 03 (Gut Marbach), 1600 12 02 (Ansprüche der Ehefrau des Klägers (1)), fol. 679r-692v; Berichte Johann Achilles Ilsungs und Dr. Gall Hagers als kaiserliche Kommissare 1596 09 03 (Hauptbericht, Verschuldung und Beleidigungsvorwürfe), 1598 06 16 (österreichische Lehen des Klägers (1), Kommissionskosten, Verwaltung der Landgüter des Klägers (1), Ansprüche der Kinder von Johann Christoph Peutinger), 1602 10 21 (burgauische und andere Lehen des Klägers (1)), 1603 06 30 (Stellungnahme zu diversen Bitten des Klägers (1), darunter Kommunikation diverser Aktenstücke und kaiserliche Bestätigung des durch die Kommissare ausgehandelten Vergleichs mit Beklagten (1)), 1603 08 25 (Vergleich), fol. 584r-678v; Fürbittschreiben Albrechts Graf von Fürstenberg zugunsten der Ehefrau des Klägers (1) Barbara Fugger, s.d. [1596 05], fol. 538r-539v; Fürbittschreiben Wilhelms bzw. Maximilians Herzog von Bayern zugunsten des Gläubigers des Klägers (1) Kaspar Planckenmayr 1595 09 01 wiederholt 1596 10 11, fol. 380r-381v, 703r-704v; Fürbittschreiben des Bischofs von Augsburg zugunsten des Klägers (1) 1595 09 11, fol. 382r-385v; Notariatsinstrument (Appellation des Klägers (1) gegen Bescheid der Pfleger der Stadt Augsburg zu Zahlungsverpflichtung gegenüber Magdalena Rehlinger, Rosina Langenmantel, Kaspar Langenm
antel sowie den Erben von Ott Lauginger) 1594 01 18, fol. 89r-96v; Notariatsinstrument (Zustellung des kaiserlichen Dekrets 1595 01 16) 1595 01 17 (Original), fol. 297r-301v;

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Fugger, Anton der Ältere (1); später Augsburg Stadt, Pfleger, Bürgermeister und Rat (2)
Beklagter/Antragsgegner:Fugger, Anton der Ältere, Gläubiger (1); Augsburg Stadt, Pfleger, Bürgermeister und Rat, als Intervenient; später Fugger, Anton der Ältere (2)
RHR-Agenten:Kläger: Roth, Johann, Dr. iur. (1595)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger (1) bringt vor, seine Gegner innerhalb und außerhalb der Familie Fugger hätten seine Gläubiger dazu bewegt, alle Darlehensverträge mit Kläger (1) plötzlich zu kündigen. Kläger (1) habe nur ungefähr zwei Drittel der Forderungen bezahlen können. Die nicht befriedigten Gläubiger hätten vor Pflegern und Geheimem Rat der Stadt Augsburg gegen ihn geklagt. Die Räte hätten seine Zahlungsvorschläge gar nicht erst angehört, sondern ihm einen äußerst knappen Zahlungstermin gesetzt. Kläger (1) behauptet, als bloßer Beisitzer der Stadt Augsburg nur der Gerichtsbarkeit des Kaisers unterworfen zu sein. Er bittet um eine kaiserliche Erklärung, in der Beklagten (1) für die Dauer von zwei Jahren verboten werde, sein Vermögen anzutasten. Es wird eine kaiserliche Kommission eingesetzt. Der Intervenient wendet ein, die von Beklagten (1) angestrengten Verfahren vor dem Stadtgericht seien bereits so weit fortgeschritten, daß Beklagte (1) Vergleichsverhandlungen nicht zuzumuten seien. Zudem verweist der Intervenient auf ein kaiserliches Privileg der Stadt Augsburg, wonach niemand sich stadtgerichtlichen Zahlungsbefehlen in Schuldsachen widersetzen dürfe. Kläger (1) habe sich in seinem Beisitzvertrag ausdrücklich der Augsburger Jurisdiktion unterworfen. Aufgrund der Verletzung seiner Jurisdiktion durch Kläger (1) macht der Interv
enient ein eigenes Interesse an dem Verfahren geltend. Nach dem Scheitern der Kommissionsverhandlungen beantragt der Intervenient, Kläger (1) an das Stadtgericht als zuständige Instanz zurückzuverweisen. Darüber hinaus bittet er um kaiserliche Erklärungen, um auch auf Vermögenswerte des Klägers (1) außerhalb des Stadtgebiets zugreifen zu können. Beklagte (1) erwirken vor dem Stadtgericht in Augsburg die Ladung aller Gläubiger des Klägers (1) per Edikt. Einer der Gläubiger, Johann Lobetius, läßt darüber hinaus ein Haus des Klägers (1) in Augsburg beschlagnahmen. Während Kläger (1) die Aufhebung von Edikt und Beschlagnahme beantragt, beansprucht der Intervenient, rechtmäßig gegen Kläger (1) vorgegangen zu sein. Das Verfahren wird 1595 gemäß Antrag des Intervenienten auf den ordentlichen Rechtsweg zurückverwiesen. In den Folgejahren beschuldigt Kläger (1) den Intervenienten der Parteilichkeit und appelliert mehrfach gegen Dekrete des Stadtgerichts an den Rat der Stadt sowie das Reichskammergericht. Die Stadt Augsburg, jetzt Kläger (2), beschuldigt ihrerseits Kläger (1), jetzt Beklagte (2), der Beleidigung und beantragt seine Bestrafung. Beklagte (2) wird 1596 sowohl wegen der Schuldenverfahren als auch wegen des Beleidigungsvorwurfs durch eine kaiserliche Kommission verhaftet und in Augsburg inhaftiert. Eine weiter
e kaiserliche Kommission übernimmt die Ausarbeitung eines Vergleichs mit Beklagte (1). Kläger (2) bitten, Beklagte (2) in Haft zu lassen, bis alle Gläubiger bezahlt und die Beleidigungsvorwürfe gerichtlich behandelt seien. Kläger (1) behauptet, über ausreichende Mittel zur Bezahlung seiner Gläubiger zu verfügen, und beantragt seine Freilassung. Außerdem leugnet er, Kläger (2) beleidigt zu haben. Beklagte (2) protestiert gegen den 1598 von den kaiserlichen Kommissaren ausgehandelten Vergleich mit Beklagten (1) und bittet, das Vertragswerk nur unter Vorbehalt seines Protests zu bestätigen. Kläger (1) macht in den Folgejahren seinerseits Forderungen gegen einzelne seiner Gläubiger geltend. Kläger (1) wendet sich auch an den Reichsvizekanzler [Leopold von Stralendorff], an den kaiserlichen Geheimen Rat und an den Reichshofratspräsidenten [Georg Ludwig Landgraf von Leuchtenberg] sowie die Reichshofräte. Im Zusammenhang mit der Abwicklung der Zahlungsverpflichtungen des Kläger (1) rufen weitere Personen den Kaiser an. Rudolf Graf von Helfenstein bittet um Berücksichtigung der Ansprüche seiner Schwester Barbara, der Ehefrau des Klägers (1), aus ihrem Heiratsvertrag. Helfenstein wendet sich auch an den kaiserlichen Obersthofmeister und den kaiserlichen Geheimen Rat. Karl Markgraf von Burgau erhebt Einspruch gegen den Ve
rkauf der burgauischen Lehen des Klägers (1). Die kaiserlichen Kommissare Johann Achilles Ilsung und Dr. Gal l Hager beantragen, gegen die beleidigenden Angriffe einzelner der Beklagten (1) vorzugehen. Der Reichspfennigmeister Zacharias Geizkofler bittet, die Frage der Schulden des Königs von Spanien bei den Brüdern Fugger nicht vor der kaiserlichen Kommission verhandeln zu lassen, da die älteren Brüder des Klägers (1) einen Teil dieser Ansprüche an den Kaiser abgetreten hätten. Geizkofler wendet sich auch an den Reichsvizekanzler Rudolf Coraduz. Der Augsburger Gastwirt Seneca Schreiber erwirkt die Ladung des Klägers (1) vor das Stadtgericht in Augsburg, der Kläger (1) unter Hinweis auf die Zuständigkeit des Kaisers nicht Folge leistet.
Entscheidungen:Verschlossener kaiserlicher Kommissionsauftrag an Pfleger der Stadt Augsburg zur Güte 1593 01 13 (Auszug), fol. 139r-140v; Kaiserlicher Bescheid an Kläger (1) (Ablehnung des Antrags auf kaiserliche Erklärung wegen Zugriffs auf sein Vermögen, Information über Kommissionsauftrag an Pfleger der Stadt Augsburg) 1594 01 13, fol. 47rv; Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Pfleger der Stadt Augsburg Hans Welser und Christoph Ilsung (Ermahnung der Beklagten (1) zu weiterem Abwarten) 1594 01 13, wiederholt 1594 04 02, in Dekret an Gesandte der Stadt Augsburg wiederholt 1594 06 08, fol. 48r-51v, 101r-102v, 121r-122v; Kaiserlicher Bescheid an Gesandte der Stadt Augsburg (Aufhebung der Beschlagnahme der Güter des Klägers (1) in Augsburg) 1595 01 16, fol. 312r-313v (Konzept), 336r-337v; Zustellung des wiederholten Antrags der Stadt Augsburg auf kaiserliche Erklärung wegen Vermögens des Klägers (1) außerhalb der Stadt an Kläger (1) 1595 02 04 (Vermerk), fol. 319v; Reichshofrätliches votum ad imperatorem (nach gescheiterter Kommission Weisung der Parteien auf Rechtsweg, auch zu Verfahren Fugger, Anton der Ältere und Raimund, contra Fugger, Philipp Eduard und Oktavian II.: Weisung der Kläger an Stadt Augsburg als zuständige Instanz) 1595 02 04 und 11, fol. 339r-346v, laut Vermerk fol. 352v bestätigt 1595 02 18; Gutachten des kais
erlichen Geheimen Rats (Weisung der Parteien auf den Rechtsweg, auch zu Verfahren Fugger, Anton der Ältere und Raimund, contra Fugger, Philipp Eduard und Oktavian II.: Zuständigkeit für das Verfahren) 1595 02 18, fol. 353r-356v; Kaiserliches Dekret (nach gescheiterter Kommission Weisung der Parteien auf den Rechtsweg, laut Vermerk gebilligt durch Kaiser) 1595 02 22, fol. 357r-360v; Kaiserliche Aufforderung an Rat der Stadt Augsburg, den Kläger (1) genannten Termin für das von Beklagten (1) eingeleitete Verfahren um acht bis zwölf Wochen zu verschieben 1595 02 22, fol. 361r-362v; Weiterleitung von Eingaben des Herzogs von Bayern und der Stadt Augsburg an RHR zur Gutachtenerstellung, laut Vermerk Entscheidung des Kaisers 1595 09 17 (Vermerk), fol. 387v; Reichshofrätliches votum ad imperatorem (Verhaftung des Klägers (1)) 1595 12 20 bzw. 1596 02 03, fol. 438r-447v; Gutachten von RHR und Geheimem Rat (Verhaftung des Klägers (1)), laut Vermerk vom Kaiser gebilligt 1596 03 07, fol. 460r-463v; Kaiserliches Patent zur Verhaftung des Klägers (1) 1596 03 08, fol. 498r-499v; Weiterleitung einer Eingabe der Stadt Augsburg (Einwände gegen Dietrich von Horben als kaiserlicher Kommissar) an RHR mit Bitte um Berücksichtigung 1596 04 28, fol. 478r-479v; Reichshofrätliches Gutachten an Geheimen Rat (Person der Kommissare nach Ver
haftung des Klägers (1)) 1596 05 04, fol. 480r-483v; Kaiserliches Schreiben an Dietrich von Horben als kaiserlicher Kommissar (Einwände des Markgrafen von Burgau, Entlassung aus der Kommission) 1596 05 11, fol. 496r-497v; Kaiserliches Schreiben an Rudolf Graf von Helfenstein (Beleidigungsvorwurf gegen Kläger (1), Ansprüche der Ehefrau des Klägers (1)) 1596 05 11, fol. 500r-501v; Weiterleitung einer Eingabe [Dietrichs] von Horben an [Sekretär der Reichshofkanzlei Andreas] Hanniwald zur Berichterstattung, s.d. Vermerk auf Eingabe dat. 1596 06 14, fol. 557v; Kaiserlicher Befehl an Johann Achilles Ilsung und Dr. Gall Hager als kaiserliche Kommissare, für Bezahlung der von Bonaventura und Hans Bodecker an Kaiser abgetretenen Schuldforderung in Höhe von 3.000 Gulden zu sorgen 1596 07 15, fol. 558r-559v; Kaiserliches Schreiben an Johann Achilles Ilsung und Dr. Gall Hager als kaiserliche Kommissare (Inhaftierung des Klägers (1), Verweis der Parteien auf den Rechtsweg, Beleidigungsklage der Stadt Augsburg, Ansprüche der Ehefrau des Klägers (1) etc.) 1597 01 18, fol. 709r-720v; Kaiserliches Fürbittschreiben an Bischof von Augsburg (Bitte der Beklagten (1) um Zustimmung zum Verkauf der Lehen des Klägers (1) im Hochstift Augsburg) 1597 01 18, fol. 721r-722v; Kaiserliches Schreiben an Johann Achilles Ilsung und Dr. Gall Hage
r als kaiserliche Kommissare (Bitten des Klägers (1) um Kommunikation von Schriftstücken aus der Reichskanzlei, laut Vermerk beschlossen im Geheimen Rat) 1597 03 20, fol. 726rv; Kaiserliche Ermahnung an Stadt Augsburg, bei Verhandlungen über Möbel des Klägers (1) korrekt vorzugehen 1597 10 08, fol. 727r-728v; Kaiserlicher Bescheid an Johann Achilles Ilsung und Dr. Gall Hager als kaiserliche Kommissare (österreichische Lehen des Klägers (1), Kommissionskosten, Verwaltung der Landgüter des Klägers (1)) 1598 03 02, fol. 729r-732v;
Bemerkungen:Weitere Akten K. 57; Akten aus K. 58 in K. 56 und K. 57 umgelegt
Umfang:fol. 39-732; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1638
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

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