AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 59-14 Fraunhofen, Hans Wolf Freiherr von contra Bayern, Maximilian Herzog von; Auseinandersetzung wegen Reichsunmittelbarkeit;, 1602-1603 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 59-14
Titel:Fraunhofen, Hans Wolf Freiherr von contra Bayern, Maximilian Herzog von; Auseinandersetzung wegen Reichsunmittelbarkeit;
Entstehungszeitraum:1602 - 1603
Darin:Lehenbrief Kaiser Rudolfs II. über Herrschaften Alt- und Neufraunhofen für Kläger und seinen Bruder Hans Wilhelm 1600 11 10, fol. 206r-207v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Fraunhofen, Hans Wolf Freiherr von
Beklagter/Antragsgegner:Bayern, Maximilian Herzog von
RHR-Agenten:Kläger beschuldigt Beklagten, von den Untertanen der Herrschaften Alt- und Neufraunhofen die Huldigung verlangt und herzoglich-bayerische Mandate angeschlagen zu haben. Damit sei die Reichsunmittelbarkeit der Herrschaften verletzt worden, mit denen Kläger und sein Bruder nach einer Abtretungserklärung ihres Vetters, des Reichshofrats und Vizepräsidenten des Reichshofrats Georg Deserus Freiherr von Fraunhofen, von Kaiser und Reich belehnt worden seien. Die Frage der Reichsunmittelbarkeit der Herrschaften sei bereits am Reichskammergericht rechtshängig. Da dessen ungeachtet gewaltsame Übergriffe des Beklagten zu befürchten seien, bittet Kläger um ein kaiserliches Mandat de non offendendo gegen Beklagten, außerdem um einen kaiserlichen Befehl an dessen Beamte, die obrigkeitliche Gewalt des Klägers vorerst anzuerkennen. Darüber hinaus bittet Kläger, die bereits geleisteten Huldigungen zu kassieren. Später erbittet Kläger ein kaiserliches Promotorial an das Reichskammergericht sowie einen kaiserlichen Befehl an den kaiserlichen Fiskal am Reichskammergericht, Kläger wegen des Interesses von Kaiser und Reich in seinem Verfahren gegen Beklagten zu unterstützen. Beklagter beansprucht die Landeshoheit über die beiden fraglichen Herrschaften. Als Landesherr sei er befugt, die Huldigung der Untertanen zu verlangen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Bescheid an Kläger (wegen Prävention Weisung an Reichskammergericht) 1602 12 04, fol. 181r-182v (Konzept), 179rv; Kaiserliches Promotorial an Reichskammergericht 1603 01 20, fol. 174r-175v; Kaiserliche Ermahnung an Beklagten, nicht gewaltsam gegen Kläger vorzugehen 1603 01 20, fol. 172r-173v; Zustellung der Stellungnahme des Beklagten an Kläger 1603 06 02 (Vermerk), fol. 169v; Kaiserlicher Befehl an kaiserlichen Fiskal am Reichskammergericht, die kaiserlichen Interessen in dem Verfahren zwischen Kläger und Beklagten vor dem Reichskammergericht als Intervenient zu vertreten 1603 11 06, fol. 164r-165v
Umfang:fol. 163-212
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1633
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289250
 

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