AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 59-24 Freiberg, Georg Ludwig Freiherr von; Bitte um kaiserliche Intervention;, 1596 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 59-24
Titel:Freiberg, Georg Ludwig Freiherr von; Bitte um kaiserliche Intervention;
Entstehungszeitraum:1596
Darin:Erklärung von Gebhard [II. Truchseß von Waldburg] Kurfürst von Köln, Karl Truchseß von Waldburg, Johann [I.] Pfalzgraf [von Pfalz-Zweibrücken], Ennich [XII.] Graf von Leiningen[-Dachsburg] und Philipp Wolf [Freiherr] von Fleckenstein zu Rückzahlungsmodalitäten der von Antragsteller verliehenen 9.000 Gulden 1590 [09 29], fol. 558r-559v; Reichskammergerichtlicher Vollstreckungsbefehl gegen Ennich [XII.] Graf von Leiningen[-Dachsburg] 1595 02 26 (mit Zustellungsbestätigung), fol. 548r-551v; Protokoll des reichskammergerichtlichen Verfahrens 1595 06 17-10 15, fol. 544r-547v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Freiberg, Georg Ludwig Freiherr von
RHR-Agenten:Antragsteller bringt vor, dem Kölner Kurfürsten Gebhard Truchseß von Waldburg und dessen Bruder Karl im Jahr 1590 9.000 Gulden geliehen zu haben. Johann Pfalzgraf bei Rhein, Philipp Wolf von Fleckenstein sowie Ennich der Jüngere Graf von Leiningen seien als Bürgen aufgetreten, wobei jeder einzelne eine Bürgschaft für die volle Summe übernommen habe. Nachdem die vereinbarte Rückzahlung ausgeblieben sei, habe Antragsteller den nächstgesessenen Bürgen, den Grafen von Leiningen, in Anspruch nehmen wollen und einen reichskammergerichtlichen Vollstreckungsbefehl erwirkt. Der Kölner Kurfürst habe Einreden erhoben, so daß Antragsteller bisher nicht zur Begleichung seiner Forderung habe gelangen können. Antragsteller. argumentiert, bei seiner Forderung handle es sich um eine unbestrittene Schuldforderung (debita liquida et confessionata), so daß er keinen Prozeß führen müsse. Antragsteller bittet um einen kaiserlichen Befehl an das Reichskammergericht, ein Urteil zu sprechen.
Umfang:fol. 522-560; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1626
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289260
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl