AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 59-25 Freiberg, Georg Ludwig von contra Schinen, Hans Christoph von; Auseinandersetzung wegen Pfändung, Weiderecht, obrigkeitlichen Rechten;, 1596-1612 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 59-25
Titel:Freiberg, Georg Ludwig von contra Schinen, Hans Christoph von; Auseinandersetzung wegen Pfändung, Weiderecht, obrigkeitlichen Rechten;
Entstehungszeitraum:1596 - 1612
Darin:Urteil von Stadtammann und Fürsprechern der Stadt Ulm in Verfahren Halle, Jopp von bzw. Besserer, Hans der Jüngere von, Bürger der Stadt Ulm, contra Berg, Konrad von, wegen Schäden durch Weide des Gestüts Öpfingen (keine Schadensersatzpflicht Konrads von Berg) 1421 [07 17] (beglaubigte Abschrift), fol. 565r-568v; Reichskammergerichtliches Pfändungsverbotsmandat gegen Beklagten (1) 1593 06 16, fol. 569r-572v; Quittung von Eduard Mantua über Erhalt von 528 Gulden aus den von Beklagten nach kaiserlichem Urteil erlegten Strafgeldern zum Neubau des Kreuzgangs des Klosters Sankt Thomas in Prag 1598 05 26 (Original), fol. 765r-766v; Sog. Ersingischer Vertrag 1600 07 [.] (Auszug, Regelung künftiger Streitigkeiten zwischen den Parteien betreffend), fol. 695rv; Vergleich zwischen Kläger und Stadt Ulm über Reparatur des öpfingischen Wehrs 1600 09 12/22, fol. 735r-736v; Bericht Dietrichs von Horben sowie des Landkomturs der Ballei Elsaß und Burgund des Deutschen Ordens Haug Dietrich von Hohenlandenberg als kaiserliche Kommissare (Einwände der Beklagten (4), Absage des Ulmer Advokaten Lic. iur. Heinrich Schillenbock als Mitkommissar) 1599 12 15, fol. 580r-587v; Berichte Dietrichs von Horben sowie Dr. Hieronymus' von Pflaumer als kaiserliche Kommissare 1600 09 11 (Teileinigung der Parteien), 1602 12 18 (Vollziehung des Vergle
ichs zwischen den Parteien, Verfahren vor geistlichen Gerichten, Gestüt, Auseinandersetzung zwischen Kläger und Beklagtem (2)), fol. 777r-785v, 592r-651v; Notariatsinstrument (Protest Dietrichs von Horben und Dr. Hieronymus' von Pflaumer als kaiserliche Kommissare gegen Beschuldigung der unwahren Berichterstattung durch Jakob Diepholz, Pfarrer von Schwörzkirch) 1602 12 16 (beglaubigte Abschrift), fol. 625r-632v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Freiberg, Georg Ludwig von
Beklagter/Antragsgegner:Schinen, Hans Christoph von (1); Urspring Stift, Äbtissin (2); Stotzingen, Christoph Wilhelm von (3); Ehingen Stadt, Bürgermeister und Rat (4); Konstanz Hochstift, Bischof (5)
RHR-Agenten:Kläger beansprucht als Inhaber des Dorfs Öpfingen das Recht, die Pferde des dortigen Gestüts ohne Hütung über der Donau im Ried weiden zu lassen. Die dabei geschädigten Bauern dürften die Pferde zwar vertreiben, aber nicht pfänden. Dieses Recht sei von den Nachbarn mit Ausnahme eines zugunsten des damaligen Besitzers von Öpfingen beendeten Verfahrens vor der Stadt Ulm niemals bestritten worden. Beklagter (1) habe nach seinem Regierungsantritt in Gamerschwang Beklagte (2), (3) und (4) dazu überredet, gemeinsam gegen die Weiderechte des Klägers vorzugehen. Es seien 24 Pferde beschlagnahmt und in Ehingen verkauft worden. Wegen dieser seiner Auffassung nach widerrechtlichen Pfändung habe Kläger am Reichskammergericht ein Mandat sine clausula gegen Beklagten (1) erwirkt, das später wieder kassiert worden sei, da Beklagter (1) seine Beteiligung an der Beschlagnahme geleugnet habe und Beklagter (4) die Verantwortung dafür übernommen hätten. In der Folgezeit sei es zu weiteren Übergriffen der Beklagten auf Rechte des Klägers gekommen. Kläger beantragt, eine kaiserliche Kommission mit der Beweisaufnahme und der Vermittlung eines Vergleichs bzw. mit der rechtlichen Entscheidung der Auseinandersetzung zu beauftragen. Später berichtet Kläger über weitere Angriffe und Drohungen der Beklagten (Verhaftung von Amtleuten, Verbot
an Untertanen des Klägers, ihm Abgaben zu leisten, bewaffnete Überfälle, z. B. auf das Dorf Griesingen) und bittet um kaiserliche Befehle an Beklagte, die Übergriffe einzustellen. Beklagte weigerten sich außerdem, den im Jahr 1600 von kaiserlichen Kommissaren vermittelten und vom Kaiser bestätigten sog. Ersingischen Vertrag zu vollziehen. Kläger bittet, sie zu der in der kaiserlichen Bestätigung für den Fall der Nichtbefolgung des Vertrags vorgesehenen Strafzahlung zu verurteilen. Darüber hinaus hätten Beklagte mehrere Pfarrer dazu angestiftet, Verfahren gegen Kläger vor dem bischöflichen Konsistorium in Konstanz anzustrengen, da er angeblich Zehntgetreide an sich gebracht habe und dem Schwenkfeldianismus zuneige. Beklagter (5), ein Verwandter des Beklagten (1), habe Kläger exkommuniziert, wonach es zu Gehorsamsverweigerungen durch Untertanen gekommen sei. Kläger bittet um kaiserliche Befehle an Beklagten (5), die Prozesse und die Exkommunikation zu kassieren und die klagenden Pfarrer an die kaiserlichen Kommissare zu verweisen. Beklagter (5) berichtet, Kläger habe exkommuniziert werden müssen, da er mehreren Mandaten des Geistlichen Konsistoriums zur Erstattung des dem Pfarrer Jakob Diepholz durch die Wegnahme von Zehntgetreide entstandenen Schadens nicht nachgekommen sei. Beklagter (5) bittet, Kläger abzuweis
en.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Pfleger der Stadt Ehingen und Landvogt der Reichslandvogtei Schwaben, bis zu weiterer kaiserlicher Entscheidung nicht gewaltsam gegen Kläger vorzugehen 1599 12 15, fol. 576r-577v; Zustellung des Berichts des Beklagten (5) an Kläger zur Stellungnahme 1603 07 08, fol. 659r-660v; Kaiserliche Ermahnung an Beklagten (5), Verfahren gegen Kläger vor Geistlichem Konsistorium in Konstanz einzustellen 1603 07 08, wiederholt 1605 06 03, fol. 669r-672v (Konzept) und 667r-668v, 751r-752v; Kaiserliche Aufforderung an Maximilian [III.] Erzherzog von Österreich, Beklagten (4) zur Einhaltung des von kaiserlichen Kommissaren vermittelten Vergleichs mit Kläger anzuhalten 1605 06 03, fol. 753r-756v; Kaiserlicher Bescheid an Kläger (Abwarten der Stellungnahme Maximilians [III.] Erzherzog von Österreich vor kaiserlicher Entscheidung) 1612 10 27, fol. 786r-787v
Bemerkungen:Stücke aus K. 60 und 61 in K. 59 umgelegt
Umfang:fol. 561-787; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1642
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

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URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289261
 

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