AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 46-26 Derrer, Georg Wilhelm contra Derrer, Christoph; Auseinandersetzung wegen Güter- und Stiftungsverwaltung;, 1629 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 46-26
Titel:Derrer, Georg Wilhelm contra Derrer, Christoph; Auseinandersetzung wegen Güter- und Stiftungsverwaltung;
Entstehungszeitraum:1629
Darin:Vergleich zwischen Ortloff und Leonhard Stromer sowie Anton und Ladislaus Derrer auf der einen und Jakob und Karl Holzschuher sowie den Vormündern der Kinder von Karl Holzschuher auf der anderen Seite über Gut Unterbürg 1482 [04 20], fol. 251r-252v; Kaufvertrag zwischen Ortloff Stromer und Leonhard Groland dem Älteren über diverse Güter 1453 [03 21] (Transumt), fol. 255r-256v; Kaufvertrag zwischen Ortloff und Leonhard Stromer sowie Anton und Ladislaus Derrer über ein Drittel des Guts Unterbürg 1491 [07 26], fol. 253r-254v; Stiftungsurkunde der Derrerischen Stiftung 1625 05 22 (beglaubigte Abschrift), fol. 246r-250v; Fürbittschreiben von Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg zugunsten des Beklagten (mit Bericht über Einnahme des Augenscheins in der Kirche in Mögeldorf und einer angeblichen Kapelle auf dem Gut Unterbürg) 1629 03 02, fol. 257r-259v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Derrer, Georg Wilhelm, Bürger der Stadt Nürnberg
Beklagter/Antragsgegner:Derrer, Christoph, Bürger der Stadt Nürnberg
RHR-Agenten:Beklagter: Pistorius, Jeremias (Vollmacht 1629 02 25, Original, fol. 260rv)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger hatte berichtet, Beklagter habe Anspruch auf das Gut Unterbürg ("Bürgles") bei Mögeldorf erhoben, obwohl das Gut gemäß einem Erbvertrag der Familie Derrer von 1599 Kläger als Erstgeborenem allein zustehe. Zudem verwalte Beklagter die Derrersche Familienstiftung nicht ordnungsgemäß und mißachte die Rechte des Klägers, beispielsweise durch bauliche Veränderungen in der Kirche in Mögeldorf. Kläger hatte ein kaiserliches Mandat erwirkt, in dem Beklagter aufgefordert worden war, alle von ihm vorgenommenen Änderungen rückgängig zu machen. In seinem Gegenbericht verweist Beklagter wegen des Guts Unterbürg auf ein Urteil von Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg in der Auseinandersetzung zwischen Kläger und seinen beiden Brüdern um das Gut. Darin sei festgestellt worden, daß die Nutzung des Guts im Dreijahresrhythmus unter den drei Brüdern wechseln solle, solange deren unter Vormundschaft gestellter Vater noch am Leben sei. Nachdem Kläger das Gut drei Jahre lang innegehabt habe, sei nun sein jüngerer Bruder Hans Balthasar an der Reihe, den Beklagten wegen einer geistigen Behinderung als Vormund vertrete. Wegen der Stiftung beruft sich Beklagter auf den Stiftungsbrief, wonach für den Fall der Untauglichkeit des Erstgeborenen der nächste Agnat die Verwaltung übernehmen solle. Kläger sei wegen seines moralisch z
weifelhaften Lebenswandels nicht geeignet, der Stiftung vorzustehen. Alle sonst von Kläger vorgebrachten angeblichen Übergriffe (bauliche Veränderungen in der Kirche in Mögeldorf, der Grablege der Derrer, Verwahrung des Familienarchivs etc.) seien in Übereinstimmung mit den Familienverträgen und mit Billigung des Vormunds des Vaters des Klägers erfolgt. Beklagter bittet, das Mandat zu kassieren und Kläger abzuweisen.
Umfang:fol. 241-261; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1659
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289305
 

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