AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 46-42 Dangel, Bartholomäus contra Roggenburg Stift, Abt; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung;, 1639-1640 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 46-42
Titel:Dangel, Bartholomäus contra Roggenburg Stift, Abt; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung;
Entstehungszeitraum:1639 - 1640
Darin:Bericht des Abts von Ursberg (Matthias) über Kompromißverfahren zwischen den Parteien 1639 12 15, fol. 396r-399v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Dangel, Bartholomäus, ehemaliger Diener und Sekretär des Stifts Roggenburg, Amtsschreiber des Deutschen Ordens in Horneck
Beklagter/Antragsgegner:Roggenburg Stift, Abt (Michael)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger führt aus, während der Zeit der schwedischen Besetzung Schwabens dem Kloster Roggenburg auf vielfältige Weise nützliche Dienste geleistet zu haben. So habe er fliehende Geistliche aufgenommen und verköstigt, das leere Kloster auf eigene Kosten bewachen lassen, um Schäden zu verhindern, und schwedische Soldaten mit Zahlungen von Plünderungen abgehalten. Nach der Rückkehr des Beklagten in das Kloster habe Kläger eine Abrechnung über seine Aufwendungen vorgelegt und um Erstattung von insgesamt 1.661 Gulden gebeten. Da Beklagter die Zahlung verweigert habe, habe Kläger vor dem zuständigen Visitator des Prämonstratenserordens in Schwaben, dem Abt von Rot (Ludwig), geklagt, sich dann jedoch mit einem Kompromißverfahren einverstanden erklärt. Dieses Verfahren sei von Beklagtem nicht weitergeführt worden. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagten, seine Forderungen zu befriedigen. Alternativ könne eine kaiserliche Kommission mit der Prüfung und Vollstreckung seiner Ansprüche beauftragt werden. In seiner Stellungnahme bestreitet Beklagter, daß Kläger unter Aufwendung eigener Mittel das Kloster vor Schäden bewahrt habe. Das Kompromißverfahren habe gezeigt, daß die von Kläger vorgelegten Abrechnungen willkürlich seien und umgekehrt Beklagter Forderungen gegen Kläger geltend machen könne. Beklagter bitt
et, Kläger abzuweisen und für seine tatsachenwidrige Sachdarstellung zu bestrafen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Beklagten, Forderungen des Klägers zu befriedigen 1639 10 21, fol. 389r-394v; Kommunikation der Stellungnahme des Beklagten an Kläger 1640 09 19 (Vermerk), fol. 406v
Umfang:fol. 389-406
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1670
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289321
 

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