AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 50-3 Eisenberger, Philipp contra Stolberg, Ludwig Georg Graf von; Auseinandersetzung wegen Übergriffen in einem schwebenden Verfahren, auch wegen Verletzung eines kaiserlichen Schutzbriefs, 1604-1605 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 50-3
Titel:Eisenberger, Philipp contra Stolberg, Ludwig Georg Graf von; Auseinandersetzung wegen Übergriffen in einem schwebenden Verfahren, auch wegen Verletzung eines kaiserlichen Schutzbriefs
Entstehungszeitraum:1604 - 1605
Darin:Schutzbrief Kaiser Rudolfs II. für Kläger 1594 08 08, fol. 49v-50v; Befehl Kaiser Rudolfs II. an Beklagte (1), für die Beachtung des kaiserlichen Schutzbriefs zu sorgen 1594 08 08, fol. 49rv

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Eisenberger, Philipp, aus Mainz, für sich und seine Schwester Barbara
Beklagter/Antragsgegner:Stolberg, Ludwig Georg Graf von; Stolberg, Christoph Graf von, Brüder (1); Tierel, Georg, gräflich-stolbergischer Amtmann in Ortenberg (2); Gwend, Philipp, aus Wetzlar (3); Krug, Roland, landgräflich-hess[en-darmstädt]ischer Amtmann und Rentmeister in Nidda (4)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger berichtet, am Reichskammergericht drei verschiedene Prozesse gegen Beklagte (1) und (2) zu führen, da diese ihm Güter vorenthielten, die Kläger geerbt habe. Beklagte (3) und (4) hätten ebenfalls Anspruch auf das Erbe erhoben und seien in zwei der reichskammergerichtlichen Prozesse als Intervenienten aufgetreten. In den Verfahren sei inzwischen submittiert worden, die Urteile stünden jedoch noch aus. Dennoch hätten Beklagte (1) und (2) Güter und Einkünfte des Klägers im Amt Ortenberg in ihren Besitz gebracht. Beklagter (3) sei von Beklagten (1) in ein Gut des Klägers eingesetzt, Beklagter (4) zu einer Klage vor Beklagten (1) aufgefordert worden. Das Vorgehen der Beklagte sei widerrechtlich und verletze zudem einen kaiserlichen Schutzbrief des Klägers. Kläger. beantragt ein kaiserliches Mandat sine clausula gegen Beklagte, die ihm entzogenen Güter zurückzugeben, außerdem die Ladung und Verurteilung der Beklagten zu der in seinem kaiserlichen Schutzbrief für den Fall des Zuwiderhandelns vorgesehenen Strafzahlung.
Umfang:fol. 44-61
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1635
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289328
 

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