AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 50-4 Ellwangen Stift, Propst contra Aalen Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Patronatsrechts;, 1608-1609 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 50-4
Titel:Ellwangen Stift, Propst contra Aalen Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Patronatsrechts;
Entstehungszeitraum:1608 - 1609
Darin:Dienstzeugnis von Bürgermeister und Rat der Stadt Aalen für Erasmus Preu (Schul- und Predigtdienst) 1595 10 16 (beglaubigte Abschrift), fol. 66r-68v; Ernennung Erasmus Preus zum "Fürsteher der Kirche Gottes" 1602 [11 30] (beglaubigte Abschrift), fol. 69r-72v; Reichskammergerichtliches Mandat cum clausula gegen Kläger (Freigabe der Einkünfte zum Unterhalt des Stadtpfarrers in Aalen) 1607 01 12, fol. 79r-82v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Ellwangen Stift, Propst (Johann Christoph)
Beklagter/Antragsgegner:Aalen Stadt, Bürgermeister und Rat
RHR-Agenten:Kläger: Mann, Melchior (1608) [?]
Gegenstand - Beschreibung:Kläger beansprucht das Patronatsrecht über die Stadtpfarrkirche in Aalen. Auch nach dem Übergang der Stadt zum Protestantismus habe der ellwangische Propst den Pfarrer der Stadtpfarrkirche stets nicht nur vorgeschlagen, sondern auch ausgewählt und bestätigt. Dem entgegen hätten sich Beklagte nach dem Tod des Pfarrers Adam Salomon geweigert, den von Kläger präsentierten Erasmus Preu als Pfarrer anzuerkennen. Obwohl Preu einschlägig qualifiziert sei, hätten Beklagte ihm die Ausübung seines Amts verboten und mit Johann Wurm einen anderen Kandidaten in den ellwangischen Pfarrhof in Aalen eingesetzt. Wurm ziehe auch die für den Unterhalt des Aalener Pfarrers bestimmten ellwangischen Einkünfte ein. Kläger bittet um ein kaiserliches Mandat sine clausula gegen Beklagte, Preu als Pfarrer anzuerkennen, Wurm zu entlassen und wegen der Unterhaltsfrage Verhandlungen mit Kläger aufzunehmen. Später bittet er, Beklagte zu der im kaiserlichen Mandat für den Fall des Zuwiderhandelns vorgesehenen Strafzahlung zu verurteilen und ein schärferes Mandat gegen Beklagte auszufertigen. Das von Beklagten erwähnte reichskammergerichtliche Mandat sei Kläger erst nach Ausfertigung des reichshofrätlichen Mandats zugestellt worden, so daß Beklagte dem reichshofrätlichen Mandat Folge zu leisten hätten. Beklagte wenden ein, daß Kläger einen qual
ifizierten Kandidaten für die Pfarrei hätte vorschlagen müssen. Preu sei angesichts seiner Vergangenheit u. a. als Bote nicht für das Amt geeignet. Zudem verweisen Beklagte darauf, am Reichskammergericht ein Mandat gegen Kläger erwirkt zu haben, da er die für den Unterhalt des Aalener Pfarrers vorgesehenen Einkünfte habe beschlagnahmen lassen. Beklagte bitten, Kläger an das Reichskammergericht zu weisen.
Entscheidungen:Kaiserliches Mandat sine clausula gegen Beklagte (Anerkennung des von Kläger präsentierten Kandidaten als Stadtpfarrer) 1608 01 30 (mit Zustellungsbestätigung), fol. 85r-98v; Kommunikation der Stellungnahme der Beklagten an Kläger 1608 10 02 (Vermerk), fol. 83v
Umfang:fol. 62-121
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1639
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289329
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl