AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 50-16 Eppelin (Epple), Jakob contra Wangen Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Inhaftierung;, 1610-1612 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 50-16
Titel:Eppelin (Epple), Jakob contra Wangen Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Inhaftierung;
Entstehungszeitraum:1610 - 1612
Darin:Farbzeichnung des von Kläger beantragten Wappens, fol. 265r

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Eppelin (Epple), Jakob, Weißgerber, Bürger der Stadt Wangen
Beklagter/Antragsgegner:Wangen Stadt, Bürgermeister und Rat
Gegenstand - Beschreibung:Kläger legt dar, von Beklagten unter dem Verdacht inhaftiert worden zu sein, eine sie beleidigende Schrift verfaßt und an das Rathaus in Wangen angeschlagen zu haben. Zwar habe er die Autorschaft unter der Folter gestanden, sein Geständnis anschließend aber widerrufen. Als Beklagte von Klägern die Unterschrift unter eine Urfehde verlangt hätten, wenn er freikommen wolle, sei Kläger aus der Haft entflohen. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte, durch einen Handschriftenvergleich seine Unschuld feststellen zu lassen, seinen bürgerlichen Ehrenstand wieder herzustellen und ihn nicht an der Ausübung seines Handwerks zu hindern. Alternativ sei er bereit, seine Unschuld vor einer kaiserlichen Kommission zu beweisen. Darüber hinaus bittet Kläger um einen kaiserlichen Geleitbrief, außerdem um die Verleihung eines Wappens. Kläger wendet sich auch an die in Prag versammelten Kurfürsten und Fürsten (1610). Beklagte berufen sich auf zahlreiche Indizien für die Autorschaft des Klägers an der fraglichen Schrift. Außerdem sei Kläger bereits einschlägig aufgefallen. Ein Gutachten der Juristen einer benachbarten Reichsstadt sei zu dem Schluß gekommen, daß Kläger auszuweisen sei. Die Beschwörung einer Urfehde vor einer Haftentlassung sei üblich. Beklagte bitten, es bei ihren Anordnungen bewenden zu lassen.
Umfang:fol. 257-294
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1642
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289341
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl