AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 50-22 Eberhard, Albrecht contra Regensburg Hochstift, Bischof; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung;, 1612 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 50-22
Titel:Eberhard, Albrecht contra Regensburg Hochstift, Bischof; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung;
Entstehungszeitraum:1612
Darin:Kaiserliches Schreiben an Beklagten (Quittierung der ausstehenden Reichssteuern des Hochstifts Regensburg gegen Auszahlung von 4.184 Gulden an die Erben Christoph Fabers) 1607 04 11, fol. 378r-379v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Eberhard, Albrecht, Dr. iur., Rat der schwäbischen Reichsprälaten
Beklagter/Antragsgegner:Regensburg Hochstift, Bischof
Gegenstand - Beschreibung:Kläger erhebt Anspruch auf eine Forderung der Erben des kaiserlichen Rats Christoph Faber an die kaiserliche Hofkammer (Besoldung und Aufwandsentschädigungen für diplomatische Missionen). Um die Forderung zu begleichen, habe Kaiser Rudolf II. Beklagten angewiesen, 4.184 Gulden an die faberischen Erben auszuzahlen; im Gegenzug sollte Beklagter eine Quittung erhalten, daß die gesamte rückständige Reichssteuer des Hochstifts Regensburg aus der Steuerbewilligung von 1594 (5.184 Gulden) bezahlt sei. Anschließend sei mit den damaligen faberischen Erben, dem bischöflich-regensburgischen Kanzler Dr. Michael Rank und seiner Ehefrau Elisabeth geborene Faber, ein Vertrag geschlossen worden, wonach Beklagter 184 Gulden der Schuldsumme auszahlen und über den Rest eine Schuldurkunde ausstellen solle. Kläger, der Schwiegersohn des Ehepaars Rank, habe eine Neufassung der Schuldurkunde verlangt, da die Unterschrift des Domkapitels gefehlt habe. Beklagter habe daraufhin angeboten, eine neue Schuldurkunde auszufertigen, sofern er die Quittung des Reichspfennigmeisters über die Erlegung der rückständigen Reichssteuern erhielte, die an Rank ausgezahlten 184 Gulden zurückgezahlt würden und auf rückständige Zinsen verzichtet würde. Auf die Weigerung des Klägers, sich auf diese Regelung einzulassen, habe Beklagter mit der Beschlagnahme
von Gütern reagiert, die Kläger im Hochstift Regensburg geerbt habe. Kläger bittet, Beklagten anzuweisen, die Güter freizugeben und eine neue Schuldurkunde gemäß dem Entwurf des Klägers auszufertigen. Wegen der Frage der rückständigen Zinsen für das verliehene Kapital bittet Kläger um eine kaiserliche Entscheidung. Später nimmt Kläger seine Klage mit der Begründung zurück, er hoffe auf eine gütliche Einigung mit Beklagtem.
Umfang:fol. 357-387
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1642
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289347
 

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