AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 50-21 Eck, Georg; Bitte um kaiserliches Patent;, 1612 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 50-21
Titel:Eck, Georg; Bitte um kaiserliches Patent;
Entstehungszeitraum:1612
Darin:Reichshofrätliches Urteil in Causa Müller, Friedrich, contra Antragsteller wegen ehrverletzender Angriffe 1600 11 10, fol. 351v; Aufforderung Kaiser Rudolfs II. an Albrecht [VII.] Erzherzog von Österreich, Friedrich Müller anzuweisen, dem reichshofrätlichen Urteil Folge zu leisten 1600 11 10, wiederholt (unter Hinweis auf Kassation des reichshofrätlichen Urteils durch königlich-spanischen Rat für die Niederlande) 1601 07 12, fol. 351r, 350rv; Patent Kaiser Rudolfs II. zur Verhaftung von Friedrich Müller 1605 09 03 (beglaubigte Abschrift), fol. 348r-349v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Eck, Georg, Hauptmann
Gegenstand - Beschreibung:Antragsteller beantragt die Erneuerung eines kaiserlichen Patents, in dem er ermächtigt worden sei, Friedrich Müller aus Mergentheim verhaften zu lassen und sich an seinen Gütern schadlos zu halten. Das Patent sei ausgestellt worden, da Müller die Forderung eines reichshofrätlichen Urteils nicht erfüllt habe, seine Anschuldigungen gegenüber Antragsteller zu widerrufen und Wertgegenstände zurückzugeben bzw. zu ersetzen. Antragsteller bittet, im Text des Patents die Summe, die Müller ihm gemäß Urteil schuldig sei, zu erwähnen. Später bittet er um eine entsprechende Bescheinigung zusätzlich zu dem erneuerten Patent, da er erfahren habe, daß die Bezifferung von Geldbeträgen in einem solchen Schriftstück nicht üblich sei. Aus den Akten geht hervor, daß die Auseinandersetzung zwischen den Parteien um ehrverletzende Äußerungen in der Zeit der Tätigkeit beider in der königlich-spanischen Armee in den Niederlanden entstanden und von [Statthalter] Albrecht [VII.] Erzherzog von Österreich an den Reichshofrat verwiesen worden war.
Umfang:fol. 347-356
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1642
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289346
 

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