AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 62-8 Freiberg, Philipp Adam von contra Stain, Leopold Karl vom; Auseinandersetzung wegen Legats;, 1614 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 62-8
Titel:Freiberg, Philipp Adam von contra Stain, Leopold Karl vom; Auseinandersetzung wegen Legats;
Entstehungszeitraum:1614
Darin:Kodizill Heinrichs vom Stain von Niederstotzingen 1604 12 01, fol. 416r-419v; Vertrag zwischen Eltern des Klägers 1609 05 10, fol. 407r-411v; Befehl Kaiser Rudolfs II. an Beklagten, Verfügungen der Testamentsvollstrecker Heinrichs vom Stain nachzukommen, zugleich Bestätigung dieser Verfügungen 1607 07 19, fol. 414r-415v; Bescheid Kaiser Rudolfs II. (Bestätigung des kaiserlichen Reskripts 1607 07 19) 1610 03 12, fol. 412r-413v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Freiberg, Philipp Adam von und Freiberg, Amalia von, geb. vom Stain, Sohn, für ihn sein Vater
Beklagter/Antragsgegner:Stain, Leopold Karl vom
Gegenstand - Beschreibung:Der Vater des Klägers bezieht sich auf ein Kodizill des kaiserlichen Kriegsrats und Obersten Heinrich vom Stain, in dem Stain seinem Vetter Puppelin vom Stain 25.000 Gulden vermacht habe. Zu Testamentsvollstreckern habe Heinrich vom Stain Joachim Ernst Markgraf von Brandenburg[-Ansbach] und Zacharias Geizkofler [von Reiffenegg] ernannt. Nach dem Tod Heinrichs vom Stain seien dessen testamentarische Verfügungen ordnungsgemäß verkündet und das Erbe zwischen Hans Heinrich vom Stain und Beklagtem geteilt worden. Dabei habe Beklagter die Gültigkeit der Verfügungen ausdrücklich anerkannt. Dennoch habe er die Auszahlung des Legats für Puppelin vom Stain auch angesichts wiederholter, von den Testamentsvollstreckern erwirkter kaiserlicher Befehle verweigert. Nach dem Tod Puppelins vom Stain sei sein Anspruch an seine beiden Töchter Helena von Bernhausen und Amalia von Freiberg, die Mutter des Klägers, übergegangen. Amalia habe ihren Anspruch ihrem Sohn vererbt. Der Vater des Klägers bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagten, ihm als Vormund seines Sohns die Hälfte des fraglichen Legats zuzüglich der seit dem Tod Heinrichs vom Stain fälligen Zinsen auszuzahlen.
Umfang:fol. 407-423
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1644
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289385
 

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