AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 63-1 Fugger [zu Kirchheim, Glött und Stettenfels], Maria contra Maxlrain, Wolfgang Veit Freiherr von; Auseinandersetzung wegen Erbschaft, später Kaufvertrags, 1587-1616 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 63-1
Titel:Fugger [zu Kirchheim, Glött und Stettenfels], Maria contra Maxlrain, Wolfgang Veit Freiherr von; Auseinandersetzung wegen Erbschaft, später Kaufvertrags
Entstehungszeitraum:1587 - 1616
Darin:Testament Georgs von Frundsberg 1586 03 06 (Auszüge), fol. 253rv (s.d.); Fürbittschreiben Ferdinands Erzherzog von Österreich zugunsten von Wolfgang Wilhelm von Maxlrain 1588 04 24, wiederholt 1591 12 29, fol. 373r-374v; Fürbittschreiben der ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Reichskreises zugunsten von Christoph Fugger 1614 11 22, fol. 305r-306v; Acta in causa mandati cassatorii, et inhibitorialis, die Mäxlrainische [...] Alienation seiner zu der Herrschaft Mündelhaimm [...] praetendierten Sprüch und Forderungen belangendt. Augsburg 1615 (Druck), fol. 56r-161v; Gutachten an Maximilian Erzherzog von Österreich zu Testament Georgs von Frundsberg und erzherzoglich-österreichischen Ansprüchen auf Herrschaft Mindelheim 1614-1615, fol. 257r-260v, 327r-330v, 336r-337v, 338r-339v, 389r-400v; Korrespondenz Maximilians Erzherzog von Österreich im Zusammenhang mit Auseinandersetzung um Herrschaft Mindelheim (mit Dr. Georg Wagner, Hieronymus Stauber, Dr. Friedrich Martin, Lic. iur. Adam Keller, Christoph Fugger, Bischof von Konstanz; Originale und Konzepte) 1614 12 12-1615 03 03, fol. 254r-402v; Bericht des erzherzoglich-österreichischen Hauptmannschaftsverwalters in Rovereto Eitelhans von Stahlburg an Maximilian Erzherzog von Österreich über Vorbereitungen zur militärischen Festsetzung Fuggers des Älteren in Trient
1614 12 13, fol. 270r-273v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Fugger [zu Kirchheim, Glött und Stettenfels], Maria, für sie zunächst Schwarzenberg, [Otto] Heinrich Graf von, ihr Vater, später Fugger [zu Kirchheim, Glött und Stettenfels], Christoph, ihr Ehemann (1), später auch Fugger [zu Kirchheim, Glött und Stettenfels], Hans Ernst [Graf von]; Fugger [zu Kirchheim, Glött und Stettenfels], Otto Heinrich [der Ältere Graf von] (2); als Intervenient: Österreich, Maximilian [III.] Erzherzog von
Beklagter/Antragsgegner:Maxlrain, Wolfgang Veit Freiherr von, für ihn zunächst Maxlrain, Wolfgang Wilhelm Freiherr von (1); Bayern, Maximilian [I.] Herzog von (2)
RHR-Agenten:Kläger: Immendorff, Bartholomäus [von, Lic. iur.] (Vollmacht 1616 10 28, Original, fol. 176r-177v)
Gegenstand - Beschreibung:[Otto] Heinrich Graf von Schwarzenberg, später Christoph Fugger hatten für Kläger (1) Anspruch auf das Erbe des kinderlos verstorbenen Georg von Frundsberg erhoben. Das Erbe hatte auch Wolfgang Wilhelm Freiherr von Maxlrain für Beklagten (1) beansprucht. Beide Parteien hatten sich auf das Testament Georgs von Frundsberg berufen, die Beauftragten der Kläger (1) auf eine Bestimmung, wonach Kläger (1) die Hälfte des Vermögens erhalten solle, der Vertreter des Beklagten (1) auf einen Passus, wonach diese Regelung nur gelten solle, wenn Kläger (1) Beklagten (1) heiraten würde. Es war eine kaiserliche Kommission eingesetzt worden. Sie sollte auch die Frage der frundsbergischen Reichslehen behandeln, die Wolfgang Wilhelm von Maxlrain durch kaiserliches Urteil aberkannt worden waren. Die Eigengüter Frundsbergs waren geteilt worden, mit den Reichslehen war Christoph Fugger belehnt worden. Die Erbansprüche beider Parteien waren Gegenstand eines Verfahrens vor dem Reichskammergericht geworden. Unter Hinweis auf die Rechtshängigkeit der Auseinandersetzung bittet Christoph Fugger 1612, den Antrag des Beklagten (1) auf Einsetzung einer kaiserlichen Kommission ab- und ihn an das Reichskammergericht zu weisen. 1614 erwirkt Christoph Fugger am Reichshofrat ein kaiserliches Mandat gegen Beklagten (1), da dieser seine Ansprüche au
f das Erbe an Beklagten (2) verkauft habe, der Verkauf strittiger Güter und Rechte und der Verkauf von Gütern an ein mächtigeres Reichsglied aber nicht zulässig seien. Später bittet Fugger, Beklagten (2) die Inbesitznahme der maxlrainischen Rechte durch die Absendung eigener Verwalter nach Mindelheim zu untersagen. Darüber hinaus beantragt er ein kaiserliches Mandat gegen den maxlrainischen Verwalter Michael Stückel, der seine Tätigkeit wie bisher und nicht im Namen von Beklagtem (2) ausüben solle. Nach der Besetzung Mindelheims durch bayerische Truppen beantragen Kläger (2) ein kaiserliches Mandat. Beklagter (1) beruft sich auf die Rechtshängigkeit der Auseinandersetzung am Reichskammergericht. Darüber hinaus argumentiert er ebenso wie Beklagter (2), der Verkauf von Ansprüchen auf strittige Güter sei in einer Notsituation erlaubt. Die völlige Verarmung des Beklagten (1) durch die Kosten des Verfahrens um die frundsbergische Erbschaft habe nur durch den Verkauf der fraglichen Rechte abgewendet werden können. Außerdem könne der Herzog von Bayern im Hinblick auf Christoph Fugger nicht als mächtigerer Stand angesehen werden, da kein Dienstverhältnis zwischen beiden bestehe. Beklagter (2) betont, die Ansprüche des Beklagten (1) nur in dem diesem zustehenden Umfang weiterverfolgen zu wollen. Er bittet, die Frage der
Gültigkeit des Kaufvertrags durch Urteil zu entscheiden. Nachdem Maximilian Erzherzog von Österreich sich zunächst für eine rasche Entscheidung der Auseinandersetzung vor dem Kaiser eingesetzt hatte, tritt er später als Intervenient in dem Verfahren auf. Dabei beruft er sich auf das Interesse des Hauses Habsburg, da die Herrschaft Mindelheim im Zuständigkeitsbereich des kaiserlichen Landgerichts Schwaben liege. Darüber hinaus habe das Testament Georgs von Frundsberg Ferdinand Erzherzog von Österreich ein Vorkaufsrecht auf die Herrschaft eingeräumt. Der Erzherzog bittet, für die Durchsetzung des kaiserlichen Mandats zu sorgen bzw. den Kaufvertrag zwischen Beklagten (1) und (2) über die Herrschaft Mindelheim für ungültig zu erklären.
Entscheidungen:Kaiserliches Schreiben an Ferdinand Erzherzog von Österreich (Aberkennung der frundsbergischen Reichslehen, Aufforderung, Wolfgang Wilhelm Freiherr von Maxlrain nicht zu unterstützen) 1588 09 10, fol. 365r-370v; Kaiserlicher Bescheid an Christoph Fugger (Einlassung auf Einreden des Beklagten (1)) 1614 12 02, fol. 300rv; Kaiserlicher Befehl an Christoph Fugger, maxlrainischen Verwalter der Herrschaft Mindelheim freizulassen und in seiner Tätigkeit nicht weiter zu behindern 1614 12 08, wiederholt 1614 12 18, fol. 288r-289v; Reichshofrätliches votum ad imperatorem (Intervention Maximilians Erzherzog von Österreich) 1616 10 25, laut Vermerk gebilligt im Geheimen Rat 1616 11 04, fol. 174r-175v; Kaiserliches Schreiben an Maximilian Erzherzog von Österreich (Intervention) 1616 11 04 (Vermerk), fol. 175v; Kaiserlicher Bescheid an Abgesandten der Kläger (2) (Kommunikation von Eingaben des Beklagten (2), Befehl, Mandatsantrag besser zu begründen) 1616 11 08, fol. 178r-179v; Votum ad imperatorem der Reichshofräte Peter Heinrich von Stralendorff, Heinrich von Limpurg, Johann Matthias Wacker und Simon Ayhing (keine Kassation des reichshofrätlichen Mandats gegen Wolfgang Veit von Maxlrain 1614 08 13 (Inhibition, in eventum Kassation des Verkaufs der Herrschaft an Beklagten (2)), statt dessen Kommunikation der maxlrainischen D
uplik an Kläger (2); Verkauf strittiger Güter und Rechte) 1616 09 01 bzw. 1616 10 04, übergeben im Geheimen Rat 1616 11 04, fol. 180r-195v; Votum ad imperatorem der Reichshofräte Johann von der Reck, Johann Ruprecht Hegemüller und Thomas von Bentheim (Kassation des reichshofrätlichen Mandats, da Voraussetzungen für ein Mandatsverfahren nicht gegeben seien; Verkauf strittiger Güter und Rechte) 1616 09 01 bzw. 1616 10 04, übergeben im Geheimen Rat 1616 11 07, fol. 215r-234v (Entwurf), 196r-214v; Kaiserlicher Bescheid an RHR (Rückgabe der Gutachten beider Fraktionen unter den Reichshofräten, Aufforderung, einhelliges Votum vorzulegen) 1616 11 12, fol. 235r-236v (Konzept), 237r-238v (Original)
Bemerkungen:Weitere Akten K. 55, K. 62; Akten aus K. 55 in K. 63, aus K. 63 in K. 55 umgelegt
Umfang:fol. 1-402; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1646
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289396
 

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