AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 63-14 Fugger, Christoph contra Bayern, Wilhelm Herzog von; Auseinandersetzung wegen obrigkeitlicher Rechte;, 1615-1616 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 63-14
Titel:Fugger, Christoph contra Bayern, Wilhelm Herzog von; Auseinandersetzung wegen obrigkeitlicher Rechte;
Entstehungszeitraum:1615 - 1616
Darin:Ladung des Klägers vor Gericht in Türkheim durch Beklagten (2) 1615 11 24 (Original), fol. 617r-618v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Fugger, Christoph (1); später Fugger, Otto Heinrich, Sohn von Kläger (1) (2), für sich sowie für seine Mutter [Maria, geb. Gräfin von Schwarzenberg] und seinen Bruder [Christoph]
Beklagter/Antragsgegner:Bayern, Wilhelm Herzog von (1); Rechberg, Hans Wilhelm von, Inhaber der Pfandschaft Grafschaft Schwabeck (2)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger (1) behauptet, als Inhaber der Herrschaft Mindelheim das sog. Zollhaus in Niederirsingen einschließlich der hohen und niederen Obrigkeit innezuhaben. Beklagter (2) habe ihn auf Befehl von Beklagtem (1) vor das Gericht in Türkheim geladen, um sich wegen der Vorwürfe seines Untertanen, des wegen Untreue entlassenen Zöllners Christian Schalck, zu verantworten, und damit die Rechte des Klägers (1) verletzt. Kläger (1) bittet, Beklagte (1) und (2) in einem kaiserlichen Mandat zu befehlen, nicht weiter gegen ihn vorzugehen und seine obrigkeitlichen Rechte zu respektieren. Nach dem Tod seines Vaters nimmt Kläger (2) das Verfahren wieder auf und wiederholt den Mandatsantrag. Er berichtet über neue Übergriffe des Beklagten (1), der durch seinen Kastner in Landsberg den fuggerischen Zöllner in Niederirsingen zur Huldigung gezwungen habe.
Entscheidungen:Beschluß zur Ausfertigung eines kaiserlichen Befehls an Beklagten (1), die erzwungene Huldigung zu kassieren und die Rechtslage unverändert zu lassen, sofern kein Bericht des Beklagten (1) vorliege 1616 12 12, fol. 632rv
Umfang:fol. 612-632
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1646
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289409
 

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