|
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 64-6 Faust von Stromberg, Johann Gottfried contra Reichard, Erben; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung, auch wegen Erbschaft;, 1637 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 64 Franziskanerorden, Fabricius, Fulda, Fürstenberg, Fiskal, Faust, Frankenstein, Fugger, Flösser, Forster, Wild- und Rheingraf, Hirschhorn, Schlesien, Bender, Reichskammergericht, Emmerich, Hateisen, Gerhardt, Reutlingen, Isny, Herford, Kaisheim, Österreich, Stoc
|
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 64-6 |
Titel: | Faust von Stromberg, Johann Gottfried contra Reichard, Erben; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung, auch wegen Erbschaft; |
Entstehungszeitraum: | 1637 |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Faust von Stromberg, Johann Gottfried; Faust von Stromberg, Johann Valentin, Assessor am RKG |
Beklagter/Antragsgegner: | Reichard, Erben, aus Weißenburg |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger legen dar, von Beklagten vor Johann [II.] Pfalzgraf von Pfalz-Zweibrücken beklagt worden zu sein, da sie ein Darlehen in Höhe von 2.000 Gulden nicht vollständig zurückgezahlt hätten, das der Vater der Kläger Philipp Reichart Faust von Stromberg aufgenommen habe. Der Pfalzgraf habe das Verfahren an Georg Johann [II.] Pfalzgraf von Pfalz[-Veldenz] und die Stadt Landau als Mitinhaber der Herrschaft Gutenberg, wo die für das Darlehen verpfändeten Güter der Kläger lägen, verwiesen. Als Intervenienten auf der Seite der Beklagten hätten sich Johann Nikolaus von Stockheim und ein Groschlag von und zu Dieburg dem Verfahren angeschlossen. Beide seien Kinder aus den Ehen der Schwestern der ersten Ehefrau des Vaters der Kläger, einer von Bettendorf, und hätten Anspruch auf die bettendorfischen Güter erhoben. Da die Kinder aus dieser ersten Ehe des Vaters und die erste Ehefrau vor dem Vater der Kläger gestorben seien, stünden die bettendorfischen Güter aber ihrem Vater und nach dessen Tod Kläger zu. Das Verfahren um die Ansprüche der Beklagten könne nicht weitergeführt werden, da der Pfalzgraf gestorben und sein Sohn [Friedrich Pfalzgraf von Pfalz-Zweibrücken] in schwedischen Diensten sei. Auch die Intervenienten seien inzwischen gestorben. Kläger bitten, eine kaiserliche Kommission damit zu beauftragen, sie in das Er |
| be ihres Vaters einzusetzen und eine Beweiserhebung wegen der Forderungen der Beklagten durchzuführen. Darüber hinaus beantragen sie kaiserliche Mandate sine clausula gegen den Pfalzgraf von Pfalz-[-Veldenz] ("Lützelstein") und die Stadt Landau, sie nicht an der Inbesitznahme ihres Erbes zu hindern. |
Umfang: | fol. 46-48 |
|
|
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
|
Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1667 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4290454 |
|
Social Media |
Weiterempfehlen | |
|
|