AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 64-7 Frankenstein, Anna Margaretha von; Bitte um kaiserliche Intervention;, 1636-1637 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 64-7
Titel:Frankenstein, Anna Margaretha von; Bitte um kaiserliche Intervention;
Entstehungszeitraum:1636 - 1637
Darin:Schuldurkunde der Hauptleute der niederrheinischen bzw. wetterauischen Reichsritterschaft Meinhard von [der] Leyen und Johann Eustach von Frankenstein über 5.666 Gulden zugunsten des Hauptmanns der oberrheinischen Reichsritterschaft Wolf Friedrich [Kämmerer von Worms gen.] von Dalberg 1620 10 02, fol. 53r-54v, 58r-59v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Frankenstein, Anna Margaretha von, geb. Brendel von Homburg, Witwe (1); Leyen, Eberhard von (2)
Gegenstand - Beschreibung:Antragsteller führen aus, Johann Eustach von Frankenstein, der verstorbene Ehemann der Antragstellerin (1), und Johann Meinhard von der Leyen, der inzwischen altersbedingt verwirrte Vater von Antragsteller (2), hätten im Jahr 1620 als damalige Hauptleute der niederrheinischen bzw. wetterauischen Ritterschaft ein Darlehen in Höhe von 5.666 Gulden bei Wolf Friedrich von Dalberg, dem damaligen Hauptmann der oberrheinischen Ritterschaft, aufgenommen. Die Gelder seien für eine außerordentliche Steuer an den Kaiser verwendet worden. Vereinbart gewesen sei, daß die Mitglieder der niederrheinischen bzw. wetterauischen Ritterschaft die Darlehenssumme entweder zurückzahlen oder einen Gültbrief ausstellen sollten, der die Schuldurkunde des Ehemanns bzw. Vaters der Antragsteller ersetzen sollte. Angesichts des Kriegsverlaufs sei es dazu nicht gekommen. Der jetzige Hauptmann der oberrheinischen Ritterschaft Kaspar Lerch von Dirmstein habe ein Zahlungsmandat und mehrere Paritionsurteile des Reichskammergerichts gegen Frankenstein und Leyen bzw. Antragsteller als deren Erben erwirkt. Antragsteller bitten, das Reichskammergericht anzuweisen, wegen der besonderen Umstände des Falls nicht verschärft gegen sie vorzugehen. Darüber hinaus bitten sie um ein kaiserliches Schreiben an die oberrheinische Ritterschaft, sich wegen der Rüc
kzahlung des Darlehens vorerst zu gedulden. Die niederrheinische bzw. wetterauische Ritterschaft solle angewiesen werden, den Kredit entweder zu tilgen oder den vereinbarten Gültbrief auszustellen.
Entscheidungen:Königlicher Befehl an Reichskammergericht, kein verschärftes Verfahren gegen Antragsteller einzuleiten 1637 01 27, fol. 62r-63v; Königlicher Befehl an niederrheinische und wetterauische Reichsritterschaft, dafür zu sorgen, daß Antragsteller wegen des Darlehens kein Schaden entstehe [1637 01 27 (?)], fol. 64r-65v; Königlicher Befehl an oberrheinische Reichsritterschaft, Rückzahlung des Darlehens durch niederrheinische und wetterauische Ritterschaft bzw. Ausstellung einer neuen Schuldurkunde abzuwarten 1637 01 27, fol. 66r-67v
Umfang:fol. 49-68; Akten z. T. beschädigt
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1667
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4290455
 

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