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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 64-54 Nassau[-Hadamar], Johann Ludwig Graf von; Bitte um Erlassung einer vom RKG in Mandatsprozeß wegen Schuldforderungen verhängten Strafzahlung, 1644 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 64 Franziskanerorden, Fabricius, Fulda, Fürstenberg, Fiskal, Faust, Frankenstein, Fugger, Flösser, Forster, Wild- und Rheingraf, Hirschhorn, Schlesien, Bender, Reichskammergericht, Emmerich, Hateisen, Gerhardt, Reutlingen, Isny, Herford, Kaisheim, Österreich, Stoc
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 64-54 |
Titel: | Nassau[-Hadamar], Johann Ludwig Graf von; Bitte um Erlassung einer vom RKG in Mandatsprozeß wegen Schuldforderungen verhängten Strafzahlung |
Entstehungszeitraum: | 1644 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Nassau[-Hadamar], Johann Ludwig Graf von |
Gegenstand - Beschreibung: | Antragsteller berichtet, vom Reichskammergericht zu einer Strafzahlung in Höhe von acht Mark lötigen Golds verurteilt worden zu sein, da er mehreren von Christina Wolff, der Witwe des landgräflich-hessischen Leibarzts Dr. Johann Wolff, erwirkten Zahlungsmandaten nicht nachgekommen sei. Antragsteller bringt vor, sich nach dem ersten Mandat von 1629 mit Christina Wolff geeinigt und die vereinbarten Zahlungen geleistet zu haben. Dann habe er neun Jahre lang nichts mehr von der Angelegenheit gehört. Erst 1638 habe er seinen Prokurator am Reichskammergericht Dr. Gerhardi um einen Bericht gebeten, da Christina Wolff angeblich ein weiteres Mandat erwirkt habe. Gerhardi habe geantwortet, das fragliche Mandat sei nicht gegen Antragsteller, sondern gegen seinen Vettern Johann Heinrich Graf von Nassau[-Dillenburg] ergangen. 1642 habe Antragsteller von seiner Verurteilung zu der Strafzahlung erfahren. Antragsteller habe die Sachlage vor dem Reichskammergericht ausgeführt und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt. Er habe dabei auch darauf hingewiesen, daß Christina Wolff bereits 1631 gestorben sei, ohne daß dies dem Reichskammergericht mitgeteilt worden wäre. Antragsteller bittet, ihm den dem Kaiser zustehenden Anteil an der Strafzahlung zu erlassen. Antragsteller beruft sich auf zahlreiche diplomatische Missionen |
| im Auftrag des Kaisers, zuletzt zu den Friedensverhandlungen in Münster. |
Entscheidungen: | Reichshofrätliches votum ad imperatorem 1644 04 22, fol. 407r-413vKaiserliches Schreiben an kaiserlichen Fiskal am RKG (Information über Erlassung der Strafzahlung, Befehl, keine Vollstreckung einzuleiten) 1644 06 07, fol. 406r-414v |
Umfang: | fol. 406-414 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1674 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4290503 |
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