AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 64-55 Weierstraß, Johann Rutger von contra Crufft, genannt Crudener, Arnold; Gesuch um Befehl an den kaiserlichen Fiskal am Reichskammergericht zur Vollstreckung einer gegen Crufft wegen Nichterscheinens in einem außergerichtlichen Verfahren um das Erbe des Reichs

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 64-55
Titel:Weierstraß, Johann Rutger von contra Crufft, genannt Crudener, Arnold; Gesuch um Befehl an den kaiserlichen Fiskal am Reichskammergericht zur Vollstreckung einer gegen Crufft wegen Nichterscheinens in einem außergerichtlichen Verfahren um das Erbe des Reichskammergerichtsassessors Anton Weierstraß verhängten Geldstrafe von acht Mark lötigen Goldes
Entstehungszeitraum:1644 - 1646
Darin:Vergleich zwischen dem Professor an der Juristischen Fakultät der Universität Köln Dr. Heinrich Crantz (zugleich für die Erben von Reichmund Weierstraß, geborene Crudener) auf der einen und den Vormündern der Kinder des Assessors am Reichskammergericht Lizenziat Anton Weierstraß auf der anderen Seite (Entscheidung noch strittiger Fragen durch das Reichskammergericht), 1624 10 13 (Abschr.), fol. 429r-430v; Fürbittschreiben Kurfürst Ferdinands von Köln zugunsten des Antragstellers an den Kaiser, 1645 05 05 (Ausf.), fol. 449r-452v; Bericht des kaiserlichen Fiskals am Reichskammergericht Dr. Jakob Bender über ein Extrajudizialverfahren zwischen den Erben von Weierstraß und Crufft an den Kaiser, 1645 08 16 (Ausf.), fol. 423r-441v;ein Notariatsinstrument.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Weierstraß, Johann Rutger von, Oberstwachtmeister
Beklagter/Antragsgegner:Crufft, genannt Crudener, Dr. Arnold, aus Köln
RHR-Agenten:Crufft: Heinrich Crane (1645)
Entscheidungen:Befehl an den kaiserlichen Fiskal am Reichskammergericht, gegebenenfalls für die Bezahlung der Strafe durch Crufft zu sorgen und den Betrag an Weierstraß auszuzahlen, 1644 03 19, bestätigt 1646 07 21 (Konz.), fol. 454r-457v, 420r-421v, 437r-438v, 416r-417
Umfang:fol. 415-458
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1676
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4290504
 

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