AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 72-16 Hildesheim Stadt, Rat contra Niedersächsischer Reichskreis, Kreisstände; Auseinandersetzung wegen Reichssteuern;, 1570 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 72-16
Titel:Hildesheim Stadt, Rat contra Niedersächsischer Reichskreis, Kreisstände; Auseinandersetzung wegen Reichssteuern;
Entstehungszeitraum:1570
Darin:Befehl Kaiser Maximilians II. an Beklagte, Befreiung der Kläger von Reichssteuern zu beachten 1569 02 21, fol. 144r-145v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hildesheim Stadt, Rat
Beklagter/Antragsgegner:Niedersächsischer Reichskreis, Kreisstände (1); Braunschweig[-Wolfenbüttel], Julius Herzog von (2)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger berichten, ungeachtet eines anderslautenden kaiserlichen Befehls von Beklagten (1) erneut zur Bezahlung von Reichssteuern aufgefordert worden zu sein. Nach der ablehnenden Antwort der Kläger habe Beklagter (2) angekündigt, Bürger der Stadt inhaftieren und ihre Güter beschlagnahmen zu wollen, um die Zahlungen zu erzwingen. Beklagter (2) habe seine Drohung in einigen Fällen in die Tat umgesetzt. Kläger argumentieren, in der Vergangenheit keine Reichssteuern bezahlt zu haben und daher nicht dazu verpflichtet zu sein. Darüber hinaus sei die Auseinandersetzung am Reichskammergericht rechtshängig. Mit den Inhaftierungen und Beschlagnahmen habe Beklagter (2) gegen ein kaiserliches Privileg der Kläger verstoßen. Kläger bitten um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte (1), während des laufenden Prozesses vor dem Reichskammergericht keine Steuern zu fordern. Außerdem beantragen sie einen kaiserlichen Befehl an Beklagten (2), die inhaftierten Bürger und ihre Güter freizugeben und nicht gegen Kläger vorzugehen.
Entscheidungen:Kaiserliches Schreiben an Kläger (Zustellung ihrer Klage an Beklagten (2) zur Stellungnahme) 1570 03 17, fol. 147rv
Umfang:fol. 134-148; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1600
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4291083
 

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