AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 72-17 Hildesheim Hochstift, Bischof contra Hildesheim Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen obrigkeitlicher Rechte;, 1569-1570 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 72-17
Titel:Hildesheim Hochstift, Bischof contra Hildesheim Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen obrigkeitlicher Rechte;
Entstehungszeitraum:1569 - 1570
Darin:Vergleich zwischen Bischof und Stadt Hildesheim [1562] (Auszug, Steuern der Geistlichen betreffend), fol. 161rv; Bericht des Bischofs von Münster sowie Wilhelms des Jüngeren Herzog von Braunschweig-Lüneburg als kaiserliche Kommissare (Entwurf für einen Vergleich) 1570 01 18, fol. 171r-208v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hildesheim Hochstift, Bischof (1); Hildesheim Hochstift, Propst, Dekan und Kapitel (2)
Beklagter/Antragsgegner:Hildesheim Stadt, Bürgermeister und Rat
Gegenstand - Beschreibung:Kläger hatten wegen der Verletzung ihrer Rechte (insbesondere Jurisdiktion) durch Beklagte die Einsetzung einer kaiserlichen Kommission erwirkt. Beklagte begründen, warum sie den Vertragsentwurf der kaiserlichen Kommissare nicht unterzeichnen könnten. Er würde einen weitgehenden Verzicht auf Rechte der Beklagten (Jurisdiktion, Privilegien der Geistlichkeit, Bierzins, Holzgericht, Jagd, Fisch- und Vogelfang, Steuererhebung) bedeuten. Beklagte legen einen eigenen Vertragsentwurf vor. Kläger (1) bittet, über den Vertragsentwurf der Kommissare zu entscheiden und wegen der darin nicht berührten Streitpunkte ein Verfahren einzuleiten.
Entscheidungen:Kaiserliche Ermahnung an Kläger (1) und Beklagte, Vergleich vor kaiserlichen Kommissaren zu schließen 1570 04 17, fol. 231rv, 232rv; Kaiserlicher Befehl an Bischof von Münster und Wilhelm den Jüngeren Herzog von Braunschweig-Lüneburg als kaiserliche Kommissare, nach Möglichkeit Vergleich zu vermitteln, sonst Urteil zu sprechen 1570 04 17, fol. 233r-234v
Umfang:fol. 149-234; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1600
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4291084
 

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