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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 72-31 Houy, Hans Dietrich contra Heiligkreuz Stift in Hildesheim, Kapitel; Auseinandersetzung wegen Geldsumme, auch wegen Erbschaft;, 1570 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 72 Magdeburg, Hugshofen, Haunsberg, Humpis, Hessen, Schwäbisch Hall, Heerse, Holtz, Holzmann, Schörner, Klain, Hamburg, Hassenstein, Hildesheim, Hagen, Herford, Hegetzer, Schleswig-Holstein, Hattstatt, Hug, Hohenlohe, Horst, Haimberg, Holzschuher, Hecker, Houy, Ho
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 72-31 |
Titel: | Houy, Hans Dietrich contra Heiligkreuz Stift in Hildesheim, Kapitel; Auseinandersetzung wegen Geldsumme, auch wegen Erbschaft; |
Entstehungszeitraum: | 1570 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Houy, Hans Dietrich, kaiserlicher Hartschier und Bediensteter |
Beklagter/Antragsgegner: | Heiligkreuz Stift in Hildesheim, Kapitel, bzw. Exekutoren des Testaments Johann Knocks |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger legt dar, er habe seinem Verwandten Johann Knock, Kanoniker im Kloster Heiligkreuz in Hildesheim, 50 Taler zur Aufbewahrung übergeben. Knock habe angedeutet, Kläger in seinem Testament bedenken zu wollen. Nach dem Tod Johann Knocks habe Kläger Beklagte gebeten, das hinterlegte Geld zurückzugeben. Außerdem habe er Anspruch auf das Erbe Johann Knocks erhoben. Beklagte hätten eine schriftliche Bestätigung der Übernahme des Gelds verlangt und behauptet, Kläger werde im Testament Johann Knocks nicht erwähnt. Antragsteller betont, eine schriftliche Urkunde wegen der Aufbewahrung von Geld sei unter Verwandten nicht üblich. Außerdem habe er als Verwandter Knocks ohnehin Anspruch auf dessen Erbe. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl an den Bischof von Hildesheim als zuständige Obrigkeit, Beklagte dazu zu veranlassen, das Geld des Klägers freizugeben und ihm eine beglaubigte Abschrift des Testaments Johann Knocks auszuhändigen. Später beantragt er, Untertanen des Klosters inhaftieren und ihre Güter pfänden zu lassen, falls Beklagte sich erneut weigern sollten, seine Forderungen zu begleichen. |
Entscheidungen: | Kaiserliche Aufforderung an Bischof von Hildesheim, Rückgabe des hinterlegten Gelds und Vorlage einer beglaubigten Abschrift des Testaments Knocks zu veranlassen 1570 01 07, wiederholt 1570 10 18, fol. 302r-303v und 306r-307v, 309r-310v |
Umfang: | fol. 297-310; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1600 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4291098 |
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