AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 72-40 Henneberg, Katharina Gräfin von contra Würzburg Hochstift, Bischof; Auseinandersetzung wegen Religionsausübung;, 1570 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 72-40
Titel:Henneberg, Katharina Gräfin von contra Würzburg Hochstift, Bischof; Auseinandersetzung wegen Religionsausübung;
Entstehungszeitraum:1570
Darin:Declaratio Ferdinandea 1555 09 24, fol. 367r-368v; Fürbittschreiben der zum Reichstag versammelten protestantischen Stände und Gesandten zugunsten der Klägerin 1570 11 10, fol. 362r-369v; Gutachten der zum Reichstag versammelten Stände und Gesandten (Anfordern einer Stellungnahme des Beklagten, Befehl an Beklagten zur Beachtung des Religionsfriedens) 1570 11 29, fol. 374rv

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Henneberg, Katharina Gräfin von, geb. Gräfin von Stolberg, Witwe
Beklagter/Antragsgegner:Würzburg Hochstift, Bischof
Gegenstand - Beschreibung:Klägerin beschuldigt Beklagten, mit der Bestellung eines katholischen Pfarrers an der Pfarrkirche in Münnerstadt und dem Verbot protestantischer Predigten 1569 den Religionsfrieden von 1555 und insbesondere die Declaratio Ferdinandea verletzt zu haben. Die Hälfte der Einwohner der Stadt habe sich schon lange vor 1552 zur Augsburgischen Konfession bekannt. In der Münnerstädter Pfarrkirche hätten stets ein protestantischer Pfarrer und Kaplan gepredigt. Klägerin und ihre Brüder seien die Obrigkeit eines Viertels der Stadtbewohner, die Hälfte unterstehe Beklagtem. Wer die rechtmäßige Obrigkeit des restlichen Viertels sei, sei Gegenstand eines Prozesses. Klägerin bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagten, die Münnerstädter Untertanen bei ihrer Konfession bleiben zu lassen und die Pfarrkirche wieder protestantischen Predigten zu öffnen. Klägerin wendet sich auch an die zum Reichstag versammelten Stände und Gesandten.
Entscheidungen:Zustellung des Gutachtens der zum Reichstag versammelten Stände und Gesandten an Kanzler des Beklagten 1570 12 02 (Vermerk), fol. 374v
Umfang:fol. 358-374
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1600
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4291107
 

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