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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 74-31 Hofmann, David contra Baden[-Baden], Eduard Fortunatus Markgraf von; Auseinandersetzung wegen Untreue, Betrugs, Nötigung;, 1593-1610 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 74 Haß, Haller, Hermann, Helmschmid, Halver, Heß, Herbrot, Herwart, Holz, Hürnheim, Krebs, Bulle, Herbolzheimer, Hug, Horney, Hagenau, Hetzsch, Hütter, Herbrot, Hartleben, Heppell, Hermannsgrün, Hornstgein, Hofmann, Hofwart-Kirchheim, Harden, Oberösterreichische L
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 74-31 |
Titel: | Hofmann, David contra Baden[-Baden], Eduard Fortunatus Markgraf von; Auseinandersetzung wegen Untreue, Betrugs, Nötigung; |
Entstehungszeitraum: | 1593 - 1610 |
Darin: | Beschlagnahme der Einkünfte der Markgrafschaft Baden[-Baden] durch Friedrich Graf von Fürstenberg[-Heiligenberg] als kaiserlicher Kommissar 1598 11 12 und 14, fol. 558r-561v und 562r-565v; |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hofmann, David, ehemaliger markgräflich-badischer Landschreiber und Kammerverwalter, für ihn z. T. seine Ehefrau und Kinder (1); Hofart, Maternus, ehemaliger markgräflich-badischer Kammerrat und Obereinnehmer der Markgrafschaft Baden[-Baden] (2) |
Beklagter/Antragsgegner: | Baden[-Baden], Eduard Fortunatus Markgraf von (1), später Baden[-Durlach], Ernst Friedrich Markgraf von (2) |
RHR-Agenten: | Hofmann: Pistorius, Johann (1596) |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger beschuldigen Beklagten (1), sie nach Verleumdungen wegen Untreue und Betrugs inhaftiert und mit Folter und der Todesstrafe bedroht zu haben. Kläger hätten keine Möglichkeit erhalten, sich rechtlich gegen die Vorwürfe zur Wehr zu setzen. Um der durch Errichtung eines Galgens in ehrverletzender Weise angedrohten Todesstrafe zu entgehen, hätten sie eine Urfehde beschworen, in der sie ihr gesamtes Vermögen an Beklagten. (1) übertragen und zugesagt hätten, die Markgrafschaft zu verlassen. Kläger leugnen die ihnen zur Last gelegten dienstlichen Verfehlungen. Sie bitten, sie aus dem mit der Urfehde geleisteten Eid zu lösen und eine kaiserliche Kommission einzusetzen, vor der sie ihre Unschuld ausführen könnten. Später bitten sie, die Rückgabe ihres Besitzes und die Wiederherstellung ihrer Ehre durch das Niederreißen des Galgens anzuordnen. Kläger (2) beschuldigt Beklagten zusätzlich, ihm das Erbe seines Bruders Veit vorzuenthalten. Außerdem versuchen beide Kläger, insbesondere Kläger (2), vor dem kaiserlichen Kommissar diverse Schuldforderungen an markgräflich-badische Untertanen einzuklagen. Beklagter (1) erhebt forideklinatorische Einreden. Kläger seien vor Beklagtem (1) als zuständiger Obrigkeit angeklagt worden und hätten sich vor Beklagtem (1) zu verantworten. Die Lösung der Kläger aus ihrem Eid durch den K |
| aiser und die Einsetzung einer kaiserlichen Kommission seien nichtig, da Kläger wichtige Umstände des Falls verschwiegen hätten. Beklagter (1) behauptet, die Untreue und der Betrug der miteinander verschwägerten Kläger seien erwiesen und hätten der Markgrafschaft schweren Schaden zugefügt. Kläger hätten deswegen inhaftiert und bestraft werden müssen. Der Strafprozeß gegen sie sei unter Beachtung der Peinlichen Halsgerichtsordnung durchgeführt worden. Statt das Verfahren weiterzuführen, hätten Kläger um Gnade gebeten und in ihren Urfehden einem Vergleich zugestimmt, der ihre Freilassung gegen Leistung von Schadensersatz und einer Strafzahlung vorsehe. Die Beauftragten des Beklagten (1) bitten, Kläger abzuweisen und ihnen zu befehlen, ihren Verpflichtungen aus ihren Urfehden nachzukommen oder zur Fortsetzung des Strafprozesses in die Haft zurückzukehren. 1602 bittet Kläger (1), ihm das Amt eines Zinsmeisters der Landvogtei Hagenau anzuvertrauen, damit er seinen Lebensunterhalt bestreiten könne. Nach seinem Tod beantragen seine Witwe und Erben ein kaiserliches Moratorium bis zum Ende des Verfahrens gegen Beklagte, da sich Kläger (1) in diesem Zusammenhang verschuldet habe. Aus den Akten geht hervor, daß Kläger (1) auch am Reichskammergericht ein Mandat und die Ladung des Beklagten (1) wegen Beleidigung erwirkt. |
Entscheidungen: | Weiterleitung der Bitte des Klägers (1) um Bestätigung seiner Einsetzung in die Güter Hans Christophs von Karpfen vom Geheimen Rat an Reichshofrat zur Gutachtenerstellung 1604 01 26 (Vermerk), fol. 568v, 570v |
Bemerkungen: | Weitere Akten K. 75; Akten aus K. 75 in K. 74 umgelegt |
Umfang: | fol. 517-603; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1640 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4291219 |
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