AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 74-32 Hofwart-Kirchheim, Franz Konrad von; Bitte um kaiserliche Intervention;, 1591-1602 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 74-32
Titel:Hofwart-Kirchheim, Franz Konrad von; Bitte um kaiserliche Intervention;
Entstehungszeitraum:1591 - 1602
Darin:Stellungnahme des Landkomturs der Ballei Elsaß und Burgund des Deutschen Ordens Haug Dietrich von [Hohen]landenberg, Albrechts Schenk von Stauffenberg sowie Zacharias Geizkoflers [von Reiffenegg] zu Kommissionantrag des Klägers [1592] (Fragment), fol. 606r-607v;Bericht Johann Adams [von Bicken] Kurfürst von Mainz über Revisionsantrag in Appellationsverfahren gegen Antragsteller vor Reichskammergericht 1601 08 06, fol. 612r-615v; Urteil [Friedrichs I.] Herzog von Württemberg als Austragsrichter 1599 04 18, fol. 625r-626v; Reichskammergerichtlicher Bescheid (Abweisung der Appellation Ernst Friedrichs Markgraf von Baden[-Durlach]) 1601 07 07, fol. 624rv; Reichskammergerichtliches Exekutorial 1601 07 29, fol. 620r-623v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hofwart-Kirchheim, Franz Konrad von
Gegenstand - Beschreibung:Antragsteller informiert darüber, vor dem Reichskammergericht sowie vor dem Herzog von Württemberg als Austragsrichter geklagt zu haben, da Ernst Friedrich Markgraf von Baden ihn nach Beschwerden von Untertanen des Antragstellers über eine Abgabenerhöhung gewaltsam aus dem Ort Münzesheim vertrieben habe. Antragsteller bittet um kaiserliche Promotorialschreiben an beide Richter. Später berichtet Antragsteller, der Austragsrichter habe ein Urteil zu seinen Gunsten gesprochen, gegen das der Markgraf an das Reichskammergericht appelliert habe. Das Reichskammergericht habe die Appellation zurückgewiesen und die Vollstreckung des Urteils angeordnet. Antragsteller bittet, den Herzog von Württemberg anzuweisen, das Urteil zu vollstrecken. Außerdem bittet er um einen kaiserlichen Befehl an Bernhard von Mentzingen und Albrecht Thumb von König, das Geld, das Antragsteller ihnen schulde, der Kasse der Kantone Kraichgau und Neckar-Schwarzwald der Schwäbischen Reichsritterschaft zu entnehmen. Die Ritterschaft sei verpflichtet, ihren Angehörigen in derartigen Auseinandersetzungen beizustehen.
Entscheidungen:Kaiserliches Promotorial an RKG 1591 09 11, wiederholt 1602 11 04, fol. 604r-605v, 632r-633v; Kaiserlicher Bescheid an Antragsteller (Abweisung seiner Anträge bzw. Weisung an RKG) 1602 10 07, fol. 628r-629v
Bemerkungen:Akten aus K. 75 in K. 74 umgelegt
Umfang:fol. 604-633; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1632
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4291220
 

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