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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 76-17 Hersfeld Stift, Abt contra Sachsen-Coburg, Johann Kasimir Herzog von; Auseinandersetzung wegen Diebstahls, Veruntreuung, Vertragsverletzung, auch wegen Zuständigkeit;, 1593-1594 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 76 Harckstro, Hufnagel, Horgenloer, Hermann, Herbst, Hörl, Haugwitz, Hirschberg, Hacht, Holtmann, Herzog, Hirschhorn, Hermannsgrün, Hersfeld, Huge, Hugon, Hanau, Heggelin, Huemer, Heigel, Regensburg, Huber, Häck, Hörwart, Helot, Harting, Holzapfel, Hörl, Hütteroth
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 76-17 Hersfeld Stift, Abt contra Sachsen-Coburg, Johann Kasimir Herzog von; Auseinandersetzung wegen Diebstahls, Veruntreuung, Vertragsverletzung, auch wegen Zuständigkeit;, 1593-1594 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 76-17 |
Titel: | Hersfeld Stift, Abt contra Sachsen-Coburg, Johann Kasimir Herzog von; Auseinandersetzung wegen Diebstahls, Veruntreuung, Vertragsverletzung, auch wegen Zuständigkeit; |
Entstehungszeitraum: | 1593 - 1594 |
Darin: | Entscheidung des Landgrafen [Wilhelm IV.] von Hessen[-Kassel] über Beschwerden des Abts von Hersfeld 1579 (Auszug, Vergehen des Klägers (2) und Kloster Göllingen betreffend), fol. 374r-375v; Bescheid Kaiser Rudolfs II. an Abt von Hersfeld und Wilhelm [IV.] Landgraf von Hessen[-Kassel] (Verschiebung der kaiserlichen Entscheidung über Bestätigung der Bestellung eines Koadjutors) 1588 05 15, fol. 169rv; Päpstlicher Befehl an Dekan und Kapitel des Stifts Hersfeld, neuen Abt zu wählen 1592 08 08 (beglaubigte Abschrift), fol. 170r-171v; Vertrag zwischen Kläger (2) auf der einen und Dekan und Kapitel des Stifts Hersfeld auf der anderen Seite (Resignation und Versorgung des Klägers (2)), abgeschlossen vor landgräflich-hessen[-kassel]ischen Räten 1592 10 26 (mit Ratifikation durch Kläger (1) und Bestätigung durch Kläger (2)), fol. 257r-268v (beglaubigte Abschrift), 192r-201v, 216r-225v; Schutzbrief des Beklagten (1) für Kläger (2) 1593 02 01 (beglaubigte Abschrift), fol. 172r-173v; Notariatsinstrument (Appellation des Klägers (2) gegen seine Auslieferung) 1594 02 07, fol. 269r-292v; Notariatsinstrument (Angebot des herzoglich-sachsen-coburgischen Kanzlers an Abgeordnete des Klägers (1) zur Rückgabe der von Kläger (2) entwendeten Wertgegenstände) 1594 02 07, fol. 315r-318v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hersfeld Stift, Abt (1); Weiffenbach, Crafft, ehemaliger Koadjutor des Stifts Hersfeld (2) |
Beklagter/Antragsgegner: | Sachsen-Coburg, Johann Kasimir Herzog von (1); Sachsen-Coburg[-Eisenach], Johann Ernst Herzog von (2); Hersfeld Stift, Abt (3) |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger (1) berichtet, zum Abt des Klosters Hersfeld gewählt worden zu sein, nachdem Kläger (2), der Koadjutor seines Amtsvorgängers, in einem Vertrag mit Dekan und Kapitel des Klosters gegen eine Versorgung auf seine Ansprüche auf die Abtwürde verzichtet habe. Nach seinem Amtsantritt habe Kläger (1) festgestellt, daß Kläger (2) Bargeld, Wertgegenstände und Dokumente des Stifts entwendet, Stiftsbesitz zum eigenen Vorteil als Darlehen verliehen und das Kloster Göllingen von einem Eigen- in ein kurfürstlich-sächsisches Lehengut umgewandelt habe. Kläger (2) sei nach Eisenach geflohen und habe einen Schutzbrief des Beklagten (1) sowie einen Befehl an die Stiftsuntertanen in Thüringen erwirkt, ihre Abgaben Kläger (2) zu entrichten. Kläger (1) bittet um ein kaiserliches Mandat gegen Beklagten (1), Schutzbrief und Befehl zu kassieren, für die Rückgabe sämtlicher von Kläger (2) entwendeter Güter zu sorgen und Kläger (2) auszuliefern. Außerdem bittet er um einen kaiserlichen Befehl an den Administrator des Kurfürstentums Sachsen Friedrich Wilhelm [I.] Herzog von Sachsen[-Weimar-(Altenburg)], das Kloster Göllingen nicht als kurfürstlich-sächsisches Lehen zu behandeln, sondern die Eigentumsrechte des Stifts Hersfeld zu beachten. Darüber hinaus beantragt Kläger (1) einen kaiserlichen Befehl an Stadtmeister und Rat der Stadt |
| Straßburg, die Zinsen für die von Kläger (2) gewährten Darlehen ausschließlich an Kläger (1) auszuzahlen, und ein kaiserliches Mandat, in dem er ermächtigt werde, alle von Kläger (2) entwendeten Güter für das Stift in Besitz zu nehmen. Kläger (1) beansprucht die Zuständigkeit für die Auseinandersetzung mit Kläger (2) als entflohenem Stiftsmitglied und beschuldigt Beklagten (2), die Auslieferung des Klägers (2) zu behindern. Beklagter (1) führt aus, Kläger (2) habe ihn um Hilfe gebeten, da Kläger (1) ihn unter Verstoß gegen den Vertrag mit Dekan und Kapitel des Stifts Hersfeld über seine Versorgung aus dem Kloster Creuzburg vertrieben habe. Da Kläger (2) aufgrund des Vertrags Abgaben von Untertanen beanspruche, die Beklagtem (1) als Landesherrn unterworfen seien, sei Beklagter (1) für die Auseinandersetzung zuständig. Die Ausstellung des Schutzbriefs und der Befehl an die Untertanen seien rechtmäßig gewesen. Beklagter (1) bittet, Kläger (1) an ihn zurückzuverweisen. Später berichtet er, Kläger (2) habe wegen seines schlechten Gesundheitszustands nicht ausgeliefert werden können. Die Abgesandten des Klägers (1) seien nicht bereit gewesen, genauere Angaben zu machen, welche Güter Kläger (2) angeblich entwendet habe. Kläger (2) erhebt Klage gegen Kläger (1) = Beklagter (3), der ihn aus dem Kloster Creuzburg vertrieb |
| en und damit gegen den Vertrag mit Dekan und Kapitel des Stifts Hersfeld verstoßen habe. Beklagter (3) sei in der Auseinandersetzung Partei und könne daher nicht als Richter auftreten. Kläger (2) beantragt, eine kaiserliche Kommission einzusetzen. Er appelliert gegen eine Vereinbarung zwischen Kläger (1) und Beklagtem (1), die seine Ausweisung vorsehe, an das Reichskammergericht, später an den Kaiser. Kläger (2) bittet, eine kaiserliche Kommission mit der Durchführung eines Appellationsprozesses zu beauftragen, außerdem um die Suspendierung des Auslieferungsbefehls sowie um einen kaiserlichen Schutzbrief. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Befehl an Beklagten (1), Schutzbrief für Kläger (2) zu kassieren, Einziehung von Abgaben aus Thüringen durch Kläger (1) nicht zu behindern, für Rückgabe der von Kläger (2) entwendeten Wertgegenstände zu sorgen und Kläger (2) an Kläger (1) als zuständige Obrigkeit auszuliefern 1593 08 18, als Ermahnung wiederholt 1593 11 08, fol. 174r-177v, 243r-246v; Kaiserliche Aufforderung an Administrator des Kurfürstentums Sachsen, Umwandlung des Klosters Göllingen in kurfürstlich-sächsisches Lehen zu kassieren und Lehenbrief an Kläger (1) zu übergeben 1593 08 18, fol. 178r-181v; Kaiserlicher Befehl an Kläger (1), Überstellung des Klägers (2), sobald sie erfolgt sei, zu bestätigen 1593 11 08, fol. 242rv |
Umfang: | fol. 159-382; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1624 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4291415 |
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