AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 76-18 Huge, Joachim contra Osenbruck, Johann; Auseinandersetzung wegen Patronatsrechts;, 1591-1593 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 76-18
Titel:Huge, Joachim contra Osenbruck, Johann; Auseinandersetzung wegen Patronatsrechts;
Entstehungszeitraum:1591 - 1593
Darin:Interlokut des Rats der Stadt Hamburg in Verfahren Niebuhr, Hermann, Kanoniker, contra Huge, Familie (Nutzung der Vikarei durch Familie Huge) 1580 11 30, fol. 395rv; Protest der Kläger gegen Vollstreckung des Urteils des erzbischöflich-bremischen Hofgerichts durch Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg 1592 11 13, fol. 396r-400v; Notariatsinstrument (Appellation der Käger. gegen Urteil des erzbischöflich-bremischen Hofgerichts) 1592 07 13, fol. 389rv (Original), 390r-393v; Notariatsinstrument (Appellation der Kläger gegen weiteres Urteil des erzbischöflich-bremischen Hofgerichts) 1592 09 23 (Original mit Zustellungsbestätigung), fol. 394rv

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Huge, Joachim, Bürger der Stadt Hamburg, für sich und seine Verwandtschaft
Beklagter/Antragsgegner:Osenbruck, Johann, Kanoniker an der Kirche Sankt Nikolai in Hamburg
Gegenstand - Beschreibung:Kläger hatten gegen eine Entscheidung des Hamburger Domkapitels, wonach Beklagter Anspruch auf die von der Familie der Kläger gestiftete Vikarei am Katharinen-Altar in der Kirche Sankt Petri in Hamburg habe, an den Erzbischof vom Bremen appelliert. Zur Begründung hatten Kläger ausgeführt, daß nicht das Domkapitel, sondern die Stadt Hamburg für die Auseinandersetzung zuständig sei. Das erzbischöfliche Hofgericht hatte unter Übergehung der Zuständigkeitsfrage auf Antrag des Beklagten einen Bescheid in der Sache ergehen lassen und ein Urteil gesprochen. Kläger appellieren gegen den Bescheid des Hofgerichts, später gegen das Urteil, an den Kaiser. Sie behaupten, das Urteil sei nichtig, da das Verfahren vor dem Hofgericht nach ihrer ersten Appellation nicht hätte fortgeführt werden dürfen. In der Sache beanspruchen Kläger das Patronatsrecht über die Vikarei, für die ein tauglicher Kandidat benannt worden sei. Kläger bitten, ihre Appellation anzunehmen, das erzbischöflich-bremische Hofgericht anzuweisen, in der Sache nicht weiter zu verfahren, und das Verfahren an das Reichskammergericht zu weisen.
Entscheidungen:Kaiserliches Schreiben um Bericht an Domkapitel Hamburg 1591 09 09, fol. 401rv (Konzept), 387rv
Umfang:fol. 383-401; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1623
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4291416
 

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