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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 76-35 Heßberg, Hektor von contra Brandenburg[-Ansbach], Georg Friedrich Markgraf von; Auseinandersetzung wegen Belehnung;, 1593-1597 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 76 Harckstro, Hufnagel, Horgenloer, Hermann, Herbst, Hörl, Haugwitz, Hirschberg, Hacht, Holtmann, Herzog, Hirschhorn, Hermannsgrün, Hersfeld, Huge, Hugon, Hanau, Heggelin, Huemer, Heigel, Regensburg, Huber, Häck, Hörwart, Helot, Harting, Holzapfel, Hörl, Hütteroth
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 76-35 |
Titel: | Heßberg, Hektor von contra Brandenburg[-Ansbach], Georg Friedrich Markgraf von; Auseinandersetzung wegen Belehnung; |
Entstehungszeitraum: | 1593 - 1597 |
Darin: | Bescheid des markgräflich-brandenburgischen Lehengerichts in Verfahren Heßberg, von, contra Brandenburg[-Ansbach], Georg Markgraf von 1543 05 22, fol. 649rv; Fürbittschreiben von Direktoren und Räten der Reichsritterschaft Franken zugunsten des Klägers 1593 10 24, fol. 632r-638v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Heßberg, Hektor von |
Beklagter/Antragsgegner: | Brandenburg[-Ansbach], Georg Friedrich Markgraf von |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger hatte ausgeführt, das brandenburgische Lehengut Waldsachsen von dem Sohn und der Witwe Wolf Ernsts von Wirsberg [Ursula] gekauft zu haben. Er habe einen Teil des Kaufpreises bezahlt und das Gut einige Jahre lang genutzt. Als er Beklagten als Lehensherrn um seine Zustimmung zum Kaufvertrag und die Belehnung gebeten habe, habe Beklagter seinen Antrag abgelehnt und Kläger von dem Gut vertrieben. Kläger behauptet, der Verkauf ritterlicher Lehengüter an ritterfähige Adelspersonen sei nach fränkischem Lehenrecht zulässig. Der Lehenherr dürfe in einem solchen Fall die Belehnung nicht verweigern. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl, später ein kaiserliches Mandat gegen Beklagten, ihm das Gut wieder einzuräumen und etwaige Ansprüche auf dem Rechtsweg zu verfolgen. Darüber hinaus berichtet Kläger über zahlreiche weitere Übergriffe des Beklagten auf reichsritterschaftliche Rechte (Gerichtsbarkeit, Jagd). Beklagter wendet ein, daß Wolf Ernst von Wirsberg, der Waldsachsen von Bernhard von Westernach erworben habe, nicht damit belehnt worden sei. Auch der Sohn Wolf Ernsts habe das Gut nicht als Lehen empfangen. Beklagter als Eigentümer sei daher berechtigt gewesen, Waldsachsen nach dem Tod des Sohns von Wolf Ernst von Wirsberg einzuziehen, zumal Kläger es versäumt habe, die Zustimmung des Beklagten zum Kauf des |
| Guts einzuholen. Beklagter bittet, Kläger abzuweisen und wegen Vorbringens falscher Behauptungen zu bestrafen. |
Entscheidungen: | Kaiserliche Ermahnung an Beklagten, Gut an Kläger zu übergeben, falls die Sachlage der Darstellung des Klägers entspreche 1593 02 10, wiederholt 1593 07 03, als Befehl wiederholt 1594 01 26, fol. 625r-626v (Konzept) und 628rv und 636r-637v und 658r, 630r-631v (Konzept) und 634r-635v und 658v, 639r-640v (Konzept) und 659rv; Zustellung des Berichts des Beklagten an Kläger 1594 06 21 (Vermerk), fol. 646v |
Umfang: | fol. 625-660; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1627 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4291433 |
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