AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 78-6 Haym, Hans von contra Leuchtenberg, Georg Ludwig Landgraf von; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung;, 1597 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 78-6
Titel:Haym, Hans von contra Leuchtenberg, Georg Ludwig Landgraf von; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung;
Entstehungszeitraum:1597

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Haym, Hans von
Beklagter/Antragsgegner:Leuchtenberg, Georg Ludwig Landgraf von
RHR-Agenten:Kläger bringt vor, in seiner Zeit als kaiserlicher Kommissar in Jülich Jakobe Herzogin von Jülich-Kleve-Berg 100 Reichstaler geliehen zu haben. Die in eine Auseinandersetzung mit den Landständen von Jülich-Berg und Kleve-Mark verwickelte Herzogin habe behauptet, sie könne das Geld nicht zurückzahlen, da die herzoglich-jülichischen Räte keine Unterhaltszahlungen leisteten. Kläger habe sich daraufhin an die herzoglich-jülichischen Räte gewandt, die die Summe ebenfalls nicht hätten zurückzahlen wollen. Beklagter, der mit der Herzogin verwandt sei, habe zugesagt, die Zahlung zu übernehmen, sie bisher aber nicht geleistet. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagten, die Schulden der Herzogin zuzüglich Zinsen und Schadensersatz zu bezahlen. Beklagter führt aus, er habe aus Sorge vor den Forderungen weiterer Gläubiger der Herzogin die Außenstände des Klägers nicht begleichen wollen. Bevor die Untersuchungen nach dem Tod der Herzogin abgeschlossen seien, könne er keine Zahlungszusage abgeben.
Gegenstand - Beschreibung:Kläger bringt vor, in seiner Zeit als kaiserlicher Kommissar in Jülich Jakobe Herzogin von Jülich-Kleve-Berg 100 Reichstaler geliehen zu haben. Die in eine Auseinandersetzung mit den Landständen von Jülich-Berg und Kleve-Mark verwickelte Herzogin habe behauptet, sie könne das Geld nicht zurückzahlen, da die herzoglich-jülichischen Räte keine Unterhaltszahlungen leisteten. Kläger habe sich daraufhin an die herzoglich-jülichischen Räte gewandt, die die Summe ebenfalls nicht hätten zurückzahlen wollen. Beklagter, der mit der Herzogin verwandt sei, habe zugesagt, die Zahlung zu übernehmen, sie bisher aber nicht geleistet. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagten, die Schulden der Herzogin zuzüglich Zinsen und Schadensersatz zu bezahlen. Beklagter führt aus, er habe aus Sorge vor den Forderungen weiterer Gläubiger der Herzogin die Außenstände des Klägers nicht begleichen wollen. Bevor die Untersuchungen nach dem Tod der Herzogin abgeschlossen seien, könne er keine Zahlungszusage abgeben.
Umfang:fol. 219-223
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1627
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4291454
 

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