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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 78-13 Zimmern, Graf Wilhelm von, Erben contra Helfenstein, Grafen Georg und Frobenius von; Auseinandersetzung um die Nichteinhaltung eines Kaufvertrags, 1598-1599 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 78 Seng, Hanau, Hohenzoller, Haym, Heintz, Hofmann, Harder, Hager, Bronckhorst, Helfenstein, Zimmern, Halcka, Haberkorn, Hornstein, Has, Herzog, Hesse, Hildesheim, Haller, 1594-1610 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 78-13 |
Titel: | Zimmern, Graf Wilhelm von, Erben contra Helfenstein, Grafen Georg und Frobenius von; Auseinandersetzung um die Nichteinhaltung eines Kaufvertrags |
Entstehungszeitraum: | 1598 - 1599 |
Darin: | Enthält nur: Gegenbericht der Grafen von Helfenstein mit Gesuch, die Kläger an das Hofgericht Rottweil zu weisen, 1598 09 15 (Ausf.), fol. 285r-290v; Gesuch des klägerischen Anwalts um Einsetzung einer Kommission, s.d. (Ausf.), fol. 291r-292v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Zimmern, Graf Wilhelm von, dessen Erben |
Beklagter/Antragsgegner: | Helfenstein, Grafen Georg und Frobenius von |
RHR-Agenten: | Kläger hatten Beklagten beschuldigt, einen Kaufvertrag über Güter der Grafen von Zimmern verletzt zu haben, und die Einsetzung einer kaiserlichen Kommission beantragt. In ihrem Gegenbericht führen Beklagte aus, nicht sie, sondern Kläger hätten den Kaufvertrag nicht eingehalten, indem sie Dokumente verspätet übergeben und Beklagte trotz erfolgter Bezahlung noch immer nicht in bestimmte Güter und Rechte eingesetzt hätten. Zudem hätten Kläger einen Prozeß gegen Beklagte vor dem kaiserlichen Hofgericht Rottweil angestrengt. Beklagte bitten, Kläger ab- und an das Hofgericht zu weisen. Der Anwalt der Kläger wiederholt seinen Antrag auf Einsetzung einer kaiserlichen Kommission. |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger hatten Beklagten beschuldigt, einen Kaufvertrag über Güter der Grafen von Zimmern verletzt zu haben, und die Einsetzung einer kaiserlichen Kommission beantragt. In ihrem Gegenbericht führen Beklagte aus, nicht sie, sondern Kläger hätten den Kaufvertrag nicht eingehalten, indem sie Dokumente verspätet übergeben und Beklagte trotz erfolgter Bezahlung noch immer nicht in bestimmte Güter und Rechte eingesetzt hätten. Zudem hätten Kläger einen Prozeß gegen Beklagte vor dem kaiserlichen Hofgericht Rottweil angestrengt. Beklagte bitten, Kläger ab- und an das Hofgericht zu weisen. Der Anwalt der Kläger wiederholt seinen Antrag auf Einsetzung einer kaiserlichen Kommission. |
Umfang: | fol. 285-292 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1629 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4291461 |
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